Reisetipps
Haftstrafe droht: Welche Fehler Sie bei einem Türkei-Urlaub unbedingt vermeiden sollten
Andere Länder, andere Sitten: Wer in die Türkei reist, sollte gründlich planen. Denn viele Fehler können unbemerkt geschehen.
Istanbul — Die Türkei zählt 2025 zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Urlauber. Laut aktuellen Prognosen der Firma Hürriyet Reisen werden in diesem Jahr bis zu 7,5 Millionen deutsche Touristen erwartet. Doch eine Reise in ein anderes Land will gut geplant sein. Und selbst dann können Reisende von kulturellen Unterschieden oder gesetzlichen Regelungen überrascht werden. Damit der Aufenthalt in der Türkei reibungslos verläuft, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.
Öffentliches Verhalten im Türkei-Urlaub: Alkohol und Nacktheit verboten
In der Türkei ist Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen wie Parks oder Stränden gesetzlich verboten und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Alkohol darf ausschließlich in lizenzierten Lokalen konsumiert werden, informiert das Auswärtige Amt. Abgesehen davon sollten Touristen generell beim Alkoholkonsum vorsichtig sein: Es gibt immer wieder Berichte von gepanschtem Alkohol, der zu Methanolvergiftungen führt.
Bei Ihrer Kleidung sollten Sie sich außerhalb touristischer Gebiete und beim Besuch religiöser Orte an lokale Gewohnheiten anpassen. Auch das Nacktbaden oder FKK ist in der gesamten Türkei verboten und wird mit Bußgeldern bestraft. Queere Menschen sollten zusätzlich aufpassen: Zwar sind homosexuelle Handlungen in der Türkei nicht strafbar. Das Auswäritge Amt warnt jedoch: In weiten Teilen der Gesellschaft gibt es starke Vorurteile gegenüber LGBTIQ-Personen, weshalb hier ein besonders sensibles Verhalten angeraten ist.
Fotos sind zwar schöne Andenken, aber auch hier sollten Sie vorsichtig sein: Militärische Anlagen, Grenzposten oder Sicherheitskräfte dürfen nicht fotografiert werden. Genauso kann das Fotografieren religiöser Orte, auf Friedhöfen oder bei privaten Anwesen unerwünscht sein und zu Problemen führen.
Geld und Kreditkarten: Darauf sollten Sie im Türkei-Urlaub besonders achten
In finanziellen Angelegenheiten gilt: Die Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Girokarte kann an vielen Automaten Geld abgehoben werden, jedoch erheben türkische Banken oft Gebühren, die deutsche Institute nicht erstatten. Der Geldumtausch am Flughafen ist in der Regel ungünstig. Kreditkarten werden aber problemlos als Zahlungsmittel akzeptiert. Das Auswärtige Amt weist zudem darauf hin, dass Ende November 2024 im Großraum Istanbul vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht sind. Touristen wird geraten, die Banknoten anhand mehrerer Sicherheitsmerkmale auf Echtheit zu prüfen.
Wer auf Basaren einkaufen möchte, sollte sich vorab über Preise informieren und sich nicht zu überteuerten Käufen drängen lassen. Auch bei der Nutzung von Taxis ist Vorsicht geboten: Man sollte nur Fahrzeuge mit eingeschaltetem Taxameter nutzen und den Fahrpreis idealerweise im Voraus besprechen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden
Fehler, die Sie bei Reisen in die Türkei vermeiden sollten:
- Alkohol in der Öffentlichkeit trinken
- Nacktbaden oder FKK
- Unvorsichtige Käufe auf Basaren und Ausflügen
- Fotografieren von Sicherheitskräften und militärischen Anlagen
- Öffentliche Äußerungen gegen den Staat
- Drogendelikte
- Ohne private Auslandsreisekrankenversicherung reisen
Haftstrafe droht: Diese rechtliche Besonderheiten sollten Touristen in der Türkei kennen
Auch rechtlich gibt es in der Türkei einiges zu beachten. Öffentliche Äußerungen gegen den Staat strafbar und können zu Geld- oder sogar Haftstrafen führen. In derartigen Fällen wird häufig der Vorwurf der „Terrorpropaganda“ oder der „Präsidentenbeleidigung“ erhoben. „Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt“, so das Auswärtige Amt.
Auch Drogendelikte werden besonders streng verfolgt. Für die Einfuhr drohen zehn bis zwanzig Jahre Haft, für die Ausfuhr sechs bis zwölf Jahre. Auch der Besitz, Erwerb oder die Ausfuhr von sogenannten Kultur- und Naturgütern – selbst wenn es sich um scheinbar wertlose Souvenirs handelt – ist verboten und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. In Einzelfällen kam es bereits zu monatelanger Untersuchungshaft und Kautionsforderungen im fünfstelligen Bereich.
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Urlaub in der Türkei: Auf eventuelle Arztbesuche vorbereiten
Für gesundheitliche Notfälle gilt: Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird in der Türkei nicht anerkannt. Stattdessen ist das Formular T/A 11 notwendig, das gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen können. Dabei raten Experten zum Umdenken beim Türkei-Urlaub.
Zwar ermöglicht dieses Formular im Notfall kostenlose medizinische Leistungen, allerdings berichten Reisende immer wieder von Schwierigkeiten bei der Abrechnung – viele mussten die Behandlung zunächst bar bezahlen. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, um auf der sicheren Seite zu sein. Derweil beunruhigt ein Türkei-Trend die Reiseveranstalter. (jus)
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