Souvenir
Touristin droht Haftstrafe, weil sie Steine in der Türkei gesammelt hat
Eine belgische Touristin darf nicht aus der Türkei ausreisen, weil sie drei Steine als Souvenir mit nach Hause nehmen wollte. Bei ihnen handelte es sich um archäologische Funde.
Während ihres Türkei-Urlaubs unternahm eine Belgierin mit ihrem Freund einen Tagesausflug zur Stadt Manavgat an der türkischen Riviera. Dort entdeckte sie drei Steine, die sie als Souvenir mit nach Hause nehmen wollte. Bei der Flughafenkontrolle wurde das Paar aus Antwerpen aber herausgepickt: „Eine Frau kam auf uns zu und fragte, ob wir Salz oder Mineralien dabei hätten“, berichtete die Belgierin später in einem Videointerview mit dem flämischen Rundfunk VRT. Daraufhin zeigte sie der Mitarbeiterin die Steine, die sie im Koffer transportierte. Dann der Schock: Das Paar wurde auf die Polizeistation geführt und die Frau angeklagt, weil sie archäologische Steine geschmuggelt habe.
Belgierin droht Haftstrafe wegen Schmuggels von archäologischen Steinen
Einer der Steine soll laut den Belgiern ungefähr faustgroß, sandfarben und mit zwei gemeißelten Blumen ausgestattet sein. Sie entdeckten ihn nach eigener Aussage in einer Gasse und beschlossen, ihn mitzunehmen. Die beiden anderen seien glitzernde Marmorstücke, die sie am Strand gefunden hätten. „Die liegen dort überall herum“, erklärte das Paar.
Die Provinzdirektion für Kultur und Tourismus von Antalya hat die Steine von Experten des Museums von Antalya untersuchen lassen – tatsächlich soll es sich bei dem Stein mit den zwei stilisierten Rosetten um ein architektonisches Dekorationselement handeln, während die beiden Marmorstücke historische Bodenbeläge seien, berichtet das Online-Portal The Brussels Times. Die Belgierin, in deren Gepäck die Steine entdeckt wurden, muss sich nun einmal wöchentlich auf der Polizeiwache melden, während der Fall weiter untersucht wird. Im schlimmsten Fall droht der Frau eine jahrelange Haftstrafe.
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Urlaubssouvenir aus der Türkei: Vorsicht bei Antiquitäten und alt aussehenden Gegenständen
Das Auswärtige Amt warnt vor dem Erwerb, Besitz und der Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ aus der Türkei. Diese gelten als staatliches Eigentum, weshalb dort ein Verstoß mit Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Demzufolge sei es keine Seltenheit, dass Touristen für mehrere Monate in Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen von bis zu 9.000 Euro tätigen müssen, wenn sie dabei erwischt werden – ob sie nun von dem Wert des Gegenstandes wussten oder nicht.
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Die Polizei und die Zollbehörden würden den Begriff „Antiquität“ sehr weit auslegen. Jeder bearbeitete Stein sowie Gegenstände, die scheinbar einen geringen Wert haben, können darunter fallen – genauso wie alte Münzen oder Fossilien, die bei Händlern gekauft werden können. Für Reisende ist kaum zu erkennen, ob ein Gegenstand als Antiquität geschützt ist. Daher rät das Auswärtige Amt generell davon ab, Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände im Reisegepäck mitzuführen, wenn keine entsprechende Genehmigung der türkischen Behörden dafür vorliegt.
Die Türkei ist übrigens nicht als einziges Reiseland rigoros, was Urlaubsmitbringsel angeht – einer deutschen Familie drohte vor einiger Zeit eine Geldstrafe von 10.000 Euro, weil sie Muscheln aus Kenia mitbrachten, die unter Artenschutz standen.
Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago
