Echtzeitüberweisungen

Neue EU-Regelung für Überweisungen – „Man sollte wachsam sein“

Echtzeitüberweisungen werden ab Januar 2025 zur Pflicht für Banken. Für Verbraucher bieten sie zahlreiche Vorteile. Doch ein Experte spricht über die Risiken.

Hamm - 2025 ändert sich für Verbraucher in Deutschland einiges – zum Beispiel bei der Müllentsorgung oder bei der Steuer. Aber auch Kontoinhaber können sich ab Januar 2025 auf Neuerungen einstellen. Mit dem 9. Januar beginnt in Europa nämlich eine flächendeckende Einführung der Echtzeitüberweisungen in Europa. Ab diesem Zeitpunkt sind Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, Überweisungen in Euro zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegenzunehmen.

Neue EU-Regelung für Überweisungen – Experte rät: „Man sollte wachsam sein“

Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, müssen Finanzinstitute bis Oktober 2025 in der Lage sein, Transaktionen ihrer Kunden innerhalb von zehn Sekunden vom Sender zum Empfänger durchzuführen. David Riechmann, Jurist und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW, sieht das positiv: „Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll“. Sowohl die Empfänger als auch die Absender werden innerhalb von zehn Sekunden darüber in Kenntnis gesetzt, ob die Überweisung erfolgreich war oder nicht.

Was erwartet Verbraucher also? Echtzeitüberweisungen sind an jedem Tag des Jahres zu jeder Zeit möglich. Daher entfällt das Warten auf den nächsten Arbeitstag der Bank. Bisher wurden Überweisungen normalerweise erst nach einem Arbeitstag auf dem Empfängerkonto verbucht. Und: „Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Kosten berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer normalen Überweisung entsprechen“, schreibt die Verbraucherzentrale.

Ab dem 9. Januar können Bankkunden in Europa Überweisungen in Echtzeit empfangen, ohne Zusatzkosten, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.

Vorteile der Echtzeitüberweisungen – doch es gibt auch Risiken

Die Echtzeitüberweisung wird somit zu einer alltäglichen Option, die flächendeckend zur Verfügung steht. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Überprüfung des Empfängers durch den Abgleich der IBAN wieder zur Norm wird. Dennoch warnt Riechmann zur Vorsicht: „Trotzdem sollte man wachsam sein“. Der Grund für seine Warnung liegt in der Tatsache, dass es „deutlich schwieriger [ist], eine Echtzeitüberweisung zurückzuholen.“ Und das genau wird als Risiko gesehen.

Es besteht also ein erhöhtes Risiko für Missbrauch, zum Beispiel durch Phishing-Methoden. Um kriminelle Zugriffe zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich von Kontonummer und dem dazugehörigen IBAN-Empfängernamen vorgesehen. „Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den Instituten. Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen“, schreibt die Verbraucherzentrale.

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Kunden können auch einen Höchstbetrag für ihre Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der Anfangsphase könnte das Verfahren für Phishing-Angriffe ausgenutzt werden. Daher sollte man beim Online-Banking besonders wachsam sein und keine Links in vermeintlichen E-Mails von der Bank anklicken

Echtzeitüberweisungen werden in der EU Pflicht – auch für Nicht-Euro geplant

Die Echtzeitüberweisung war auch bisher schon verfügbar, wurde aber aufgrund der zusätzlichen Kosten nicht besonders häufig genutzt. Laut der EU-Kommission machten Sofortüberweisungen bisher elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers aus. Nun sind alle Banken und Sparkassen verpflichtet, die Zusatzoption zu den üblichen Kontoführungsgebühren anzubieten. Für Überweisungen in Nicht-Euro innerhalb der EU ist die Umsetzung der Echtzeitüberweisung für 2027 geplant.

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand / dpa

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