Verbesserung der Mülltrennung
Neue Regeln beim Restmüll: Liste zeigt, was ab 2025 nicht mehr in die Tonne darf
Ab 2025 gelten neue Regeln für die Restmülltonne. Einige Stoffe dürfen dort nicht mehr entsorgt werden, ansonsten drohen Strafen.
Hamm - Im neuen Jahr treten für Verbraucher in Deutschland neue Regeln und Änderungen in Kraft. So profitieren einige Verbraucher beispielsweise bei Änderungen des Netto-Lohns und auch Neuerungen bei den Minijob-Regeln treten in Kraft. Auch wer künftig Müll entsorgt, muss sich im neuen Jahr umstellen. So dürfen bestimmte Stoffe ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr in der Biotonne landen, anderenfalls droht ein Bußgeld. Und auch bei der Restmüllentsorgung ändert sich einiges ab 2025.
Neue Regeln beim Restmüll: Liste zeigt, was ab 2025 nicht mehr in die Tonne darf
Ziel der neuen Verordnung ist es, die Mülltrennung zu verbessern, das Recycling zu fördern und damit schließlich die Umweltbelastung durch unsachgemäße Entsorgung zu reduzieren. Die EU-Abfallrichtlinie sowie nationale Vorgaben zwingen Deutschland nun zu einer klareren Struktur bei der Mülltrennung. Bislang wird die Restmülltonne nämlich für alle Stoffe, die weder recycelt noch biologisch abbaubar sind, genutzt. Doch damit ist bald Schluss.
Zu den bisher in der schwarzen Tonne verbotenen Stoffen kommen nun also neue Verbote hinzu. So dürfen beispielsweise keine Altkleider mehr ab dem 1. Januar 2025 im Restmüll entsorgt werden.
Diese Stoffe dürfen künftig nicht mehr in der Restmülltonne landen:
- Bioabfälle
- Kunststoffprodukte
- Elektrokleingeräte
- Textilien
- Gefährliche Stoffe
Wichtig: Je nach Region können die Regelungen allerdings variieren.
Neue Restmüll-Regeln: Einige Stoffe dürfen nicht mehr in der schwarzen Tonne landen
Bioabfälle sollen künftig ordnungsgemäß in der Biotonne entsorgt werden. Alte und kaputte Elektrogeräte wie Handys oder Ladegeräte dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden. „Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück“, schreibt die Landesregierung NRW.
Auch Textilien sollen künftig getrennt vom Restmüll entsorgt werden. Gebrauchte, aber immer noch gut erhaltene Kleidung kann in Altkleidercontainern entsorgt werden, damit sie weiterverwertet werden kann. Kaputte und verschmutzte Kleidung soll hingegen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Für die Betreiber von Altkleidercontainern ist es derzeit nämlich extrem aufwendig – bis zum Teil sogar unmöglich –, recycelbare Textilien von nicht mehr nutzbaren zu unterscheiden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt daher klar: „Für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ändert sich durch die Getrenntsammlung also zunächst nichts.“
Gefährliche Stoffe, dazu zählen Batterien oder Chemikalien, dürfen ab Januar 2025 nicht mehr in der schwarzen Tonne landen. Auch dies war in Deutschland schon immer so. Verbraucher können diese fachgerecht auf Wertstoffhöfen oder speziellen Sammelstellen entsorgen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erklärt: „Überdies sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben“.
Was gehört in welche Tonne? So trennt man Müll richtig




Neue Regeln beim Müll: Was passiert bei einem Verstoß?
Und was passiert, wenn sich Verbraucher nicht an die neuen Regeln halten? Bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung müssen Verbraucher mit Bußgeldern rechnen. In einigen Regionen könnten die Biotonnen sogar schon vor der Leerung kontrolliert werden. Das Ziel hierbei sei es, die Recyclingquote zu erhöhen, wie der Verband kommunaler Unternehmen e.V. schreibt.
Eine konkrete Geldstrafe für falsche Mülltrennung gibt es allerdings nicht. Dies wird abhängig von der Menge und Art des Mülls entschieden. Die einzelnen Bundesländer haben hierfür jeweils einen eigenen Strafkatalog. In Nordrhein-Westfalen liegen die Strafen laut Bußgeldkatalog zwischen 10 und 5100 Euro für Wiederholungstaten.
Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago
