Was sich ändert

Änderungen bei der Steuer ab 2025: „Entlastung für alle“ – aber weniger Geld?

Im neuen Jahr 2025 gibt es Änderungen bei der Steuer. Eine davon verspricht eine „Entlastung für alle“. Trotzdem könnte weniger Netto vom Brutto übrigbleiben.

Hamm – Das ist mal eine erfreuliche Nachricht zum Jahreswechsel: Bundestag und Bundesrat haben Entlastungen für Eltern und Arbeitnehmer beschlossen. Davon profitiert jeder, der ein Gehalt bekommt. Es gibt allerdings ein Problem, wodurch am Monatsende trotzdem weniger Netto vom Brutto übrigbleiben könnte.

Wichtige Änderungen bei der Steuer ab 2025: „Entlastung für alle“

Bereits Ende November wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 der Grundfreibetrag auf 11.784 Euro erhöht. Arbeitnehmer dürften diese Entlastung schon mit der Dezember-Lohnabrechnung zu spüren bekommen haben. „Eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrages für Januar 2025 wurde am 20. Dezember 2024 beschlossen“, erklärt der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt). Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen bei der Steuer im neuen Jahr. Der BdSt, der außerdem von einem Einspruch bei der Grundsteuer abrät, führt unter anderem diese auf:

  • Eltern profitieren von der Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9600 Euro sowie einer deutlich verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. 
  • Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde und damit auch die Minijobgrenze auf 556 Euro im Monat. Verträge müssen gegebenenfalls angepasst werden.
  • Steuererklärung bei Abfindungen zu empfehlen: Wer eine Abfindung oder andere einmalige Auszahlung vom Arbeitgeber erhält, sollte zukünftig eine Steuererklärung machen. Denn nur noch mit der Steuererklärung kann man die Steuerermäßigung dafür erhalten.
  • Änderungen für Erben: Die pauschal ansetzbaren Erbfallkosten wurden deutlich angehoben auf 15.000 Euro.
  • Kleinunternehmer-Grenze steigt auf höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Zukünftig wird auf die Nettoumsätze und nicht mehr die Bruttoumsätze abgestellt. Achtung: ab 2025 führt das Überschreiten der Umsatzgrenze sofort zur Regelbesteuerung.

Wie sich aber nun die „Entlastung für alle“ durch die Erhöhung des Grundfreibetrags 2025 um 312 Euro pro Jahr aufs Gehalt auswirkt, das haben die Experten von finanztip.de noch einmal in einer Beispielrechnung verdeutlicht: „Ein Single mit 4000 Euro brutto (2,5 Prozent Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse, Steuerklasse I, keine Kinder/Kirche) zahlt dann circa 9 Euro/Monat Steuern weniger.“ Netto werden viele Menschen 2025 trotzdem weniger herausbekommen. „Denn gleichzeitig steigen 2025 die Sozialabgaben sehr stark“, erklärt finanztip.de.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Guido Schiefer

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