Höhere Hebesätze
Grundsteuererhöhung in NRW: Experten raten von Widerspruch ab
Die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen wird erhöht, was eine finanzielle Belastung für Bürger darstellt. Steuerexperten raten davon ab, gegen die Erhöhung Widerspruch einzulegen.
Hamm – Die Grundsteuer wird mancherorts kräftig angezogen. Für Eigentümer und Mieter gleichermaßen steigt dadurch die finanzielle Belastung in Nordrhein-Westfalen. Wer denkt, es könne sich lohnen, gegen die Erhöhung der Hebesätze Widerspruch einzulegen, der irrt allerdings. Steuer-Experten raten dringend davon ab.
Grundsteuer in NRW steigt – warum Eigentümer keinen Widerspruch einlegen sollten
Zuletzt hatte unter anderem die Ruhrgebietsstadt Dortmund mit einer geplanten Erhöhung der Hebesätze für Aufsehen gesorgt. „Dies entspricht der Empfehlung des Finanzministeriums NRW von September 2024. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke“, hatte die Stadt Dortmund erklärt: „Damit setzt die Stadt die Erwartung der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik um, das Grundsteueraufkommen neutral zu halten. Das bedeutet: Trotz neuer Bewertungsregeln für den Grundbesitz wird die Stadt durch die Grundsteuer keine Mehreinnahmen haben, sondern ihr Grundsteueraufkommen konstant halten.“ Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch in anderen Kommunen.
Auf die Bürgerinnen und Bürger kommt im Falle einer Erhöhung der Hebesätze eine Mehrbelastung zu. Die Füße sollten sie trotzdem stillhalten. „Der Bund der Steuerzahler rät davon ab, Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid, sprich gegen den Hebesatz einzulegen“, teilt Experte Joscha Slowik, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, auf wa.de-Anfrage mit.
Zum einen würde es dabei in der Regel keine Aussicht auf Erfolg geben. „Es muss eine sogenannte erdrosselnde Wirkung nachgewiesen werden. Die greift aber erst, wenn die Mehrheit der Steuerzahler, den bestimmten Hebesatz nicht mehr stemmen könnte, bzw. durch die Höhe des Hebesatzes in existenzielle Nöte gerät“, erklärt Slowik vom Bund der Steuerzahler (BdSt). Zum anderen würden sich die Steuerfachleute „stark für den Abbau der Bürokratie“ einsetzen: „Mit einer Klagewelle gegen die Grundsteuerbescheide würden die Kommunen äußerst belastet werden.“
Grundsteuer in NRW wird vielerorts erhöht
Generell sorgen Steuern oft für Probleme. Eine Frau etwa füllte unlängst die Steuererklärung für ihren Mann und sich aus – doch ein kleiner Fehler zwang sie, alles neu zu machen. Gänzlich machtlos sind die Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen aber nicht.
Bezogen auf die Hebesätze haben Bürgerinnen und Bürger nämlich jederzeit die Möglichkeit, sich politisch vor Ort einzubringen. Der Hebesatz wird schließlich entweder mit der Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzsatzung vom Rat festgelegt. Der BdSt rät:
- Nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs muss dieser öffentlich ausliegen. Daraufhin können Einwendungen gegen den Entwurf, beispielsweise über den Hebesatz erhoben werden.
- Unabhängig von der Haushaltseinbringung können Einwohnerinnen und Einwohner Anregungen und Beschwerden an den Rat tragen. Dies könnten zum Beispiel auch Vorschläge zu Einsparmaßnahmen sein.
Und noch eine Sache ist dem Bund der Steuerzahler wichtig: „Unsere Empfehlungen zu dem Grundsteuermessbescheid und dem Grundsteuerwertbescheid bleiben davon unberührt.“ Sollte der Zeitpunkt des Einspruchs gegen den Grundsteuerwertbescheid verpasst worden sein, gäbe es noch den sogenannten Antrag auf fehlerbeseitigende Wertfortschreibung beim Finanzamt.
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