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Steuererklärung bringt Frau in Rage: „Irritiert, entsetzt und enttäuscht“

Eine Frau füllt die Steuererklärung für ihren Mann und sich aus. Dann macht sie einen kleinen Fehler – und muss alles wieder neu machen. Ihr Ärger darüber ist groß.

Hamm - „Eine Freundin regelt die Finanzen in ihrem hetero-geführten Haushalt“, beginnt Simone Kellner, Gleichstellungsbeauftragte, ihren LinkedIn-Beitrag. Darin schildert sie einen Fehler, den ihre Freundin bei der Steuererklärung gemacht habe, und richtet scharfe Kritik an die zuständigen Behörden.

„Irritiert, entsetzt und enttäuscht“: Steuererklärung bringt Frau in Rage

Kellners Freundin lebt mit ihrem Mann und drei Kindern in Bayern. Da sie die Steuererklärung in ihrem Haushalt übernimmt, hatte sie sich als Person A eingetragen. Doch das stellte sich als Fehler heraus: Ihr Mann hätte als Person A angegeben werden müssen. Dadurch musste die Steuererklärung komplett neu ausgefüllt werden. Kellner nennt diese Regelung „unerklärlich“.

„Ich war abwechselnd irritiert, entsetzt und enttäuscht“, sagte Kellner gegenüber BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA. Sie kritisiert die mangelnde Flexibilität der Finanzbehörden und sieht darin eine Abwertung der Kompetenz von Frauen, die Steuererklärung verantworten zu können.

„Unerklärlich“: Regelung von Steuererklärung bringt Frau in Rage

Die Einkommensteuervordrucke sind in allen Bundesländern identisch. Laut dem Bayerischen Landesamt für Steuern muss bei einer gemeinsamen Steuererklärung eines Ehepaars der Ehemann als Person A eingetragen werden. Diese Vorgabe sei „frei von einer geschlechtlichen Wertung“ und aus „sachlichen Gründen“ entstanden. Sie diene als „organisatorische Sicherheitsmaßnahme“, um die Bearbeitung zu beschleunigen, so die Behörde.

Jedes Jahr steht sie für Millionen Deutsche erneut an: Die Einkommensteuererklärung.

Auf LinkedIn erntete die Regelung ebenfalls Kritik. „Ich hab mich auch schon so darüber aufgeregt“, kommentierte eine Nutzerin. Eine andere schrieb, dass sie sich „jedes Jahr unerhört“ fühle, wenn sie die Steuererklärung für sich und ihren Mann ausfülle. Viele Frauen sehen in der Regelung eine Diskriminierung und fühlen sich „zurückversetzt in die 50er“.

Ausnahmen bei der ersten Steuererklärung

Laut einer Sprecherin aus Bayern haben Ehepaare die Möglichkeit, bei der ersten gemeinsamen Steuererklärung festzulegen, dass die Frau als Person A und der Mann als Person B eingetragen wird. Dieser Hinweis sei jedoch in den meisten Anleitungen nicht explizit aufgeführt. Andere Bundesländer machen hierzu keine Angaben.

Um Missverständnissen vorzubeugen, werde in der Anleitung zu den Steuererklärungsvordrucken auf diese Wahlmöglichkeit „nicht gesondert hingewiesen“, heißt es vom Bayerischen Landesamt für Steuern. Nach der ersten Festlegung sei die Reihenfolge allerdings bindend und kann nicht mehr geändert werden.

Pläne für eine Änderung der Steuererklärung – Zeitpunkt ungewiss

Die Reihenfolge in den Vordrucken ist nicht zwingend für die elektronische Steuererklärung bindend. Wie ein Sprecher der Finanzbehörde in Hamburg erklärt, könnten Softwareanbieter die Reihenfolge bei Online-Eingaben anpassen, sodass die Frau zuerst abgefragt wird. Ziel sei es, dass in „Mein Elster“ die Reihenfolge frei wählbar ist.

Auch bei den Papierformularen sind Änderungen geplant. Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums in Baden-Württemberg arbeitet die Steuerverwaltung daran, die Vordrucke gendergerecht zu gestalten. „Die IT-Verfahren, die bei der Einkommensteuererklärung im Einsatz sind, sollen entsprechend weiterentwickelt werden“, sagte sie BuzzFeed News Deutschland. Wann diese Änderungen umgesetzt werden, konnte jedoch kein Bundesland genau angeben.

Wenn sich das Jahr dem Ende nähert, winkt das Weihnachtsgeld. Aber nicht jeder Arbeitnehmer kann sich auf die als 13. Gehalt bekannte Sonderzahlung freuen.

Außerdem bestimmen die Höhe der Rente und der Zeitpunkt des Renteneintritts die Steuerpflicht. Doch es gibt auch Freibeträge, die Rentner entlasten können.

Rubriklistenbild: © Depositphotos/Imago

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