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Ärger um die Grundsteuer: Was Hausbesitzer wissen müssen
Die Grundsteuerreform bringt ab 2025 Neuerungen für Haus- und Grundstücksbesitzer. Eine Möglichkeit zur Anfechtung überhöhter Grundsteuerwerte gibt Hoffnung.
München - Ab 2025 werden Haus- und Grundstücksbesitzer in Deutschland mit Änderungen durch die Grundsteuerreform konfrontiert. Eine dieser Neuerungen ist die Grundsteuer C, die ab dem kommenden Jahr in Kraft tritt und etwa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betrifft. Sie hat bereits für Unruhe und Diskussionen unter den Eigentümern gesorgt.
Ärger um die Grundsteuer: Wie Hausbesitzer sie korrigieren können
Lange Zeit schloss die Bundesregierung die Möglichkeit aus, dass Bürger rechtlich gegen die Steuer vorgehen könnten, wenn sie zu hoch bemessen wäre. Nun gibt es jedoch Hoffnung: Der Bundesfinanzhof hat eine Möglichkeit für Bürger geschaffen, gegen unrechtmäßig hohe Grundsteuerwerte vorzugehen. Allerdings ist dafür ein spezieller Nachweis erforderlich. Doch was genau bedeutet das und wie können Betroffene diesen Nachweis erbringen?
Viele Eigentümer haben bereits ihren Bescheid über den neuen Grundsteuerwert erhalten. Viele von ihnen waren wahrscheinlich sehr überrascht, als sie ihn erhielten. Denn in vielen Fällen war er hoch bemessen, da die Daten, die den Grundsteuerwerten zuvor zugrunde gelegt wurden, völlig veraltet waren. Im Westen der Bundesrepublik stammten sie noch aus dem Jahr 1964 – in den ostdeutschen Bundesländern sogar von 1935. Aufgrund zu hoch berechneter Grundsteuerwerte zogen die ersten Steuerzahler vor Gericht, weil sie die Rechnung ihres Finanzamts nicht nachvollziehen konnten – und das mit Erfolg.
Steuerzahler haben die Möglichkeit, gegen einen zu hohen Grundsteuerwert vorzugehen, wenn der Grundsteuerwert mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Wert liegt. Wie der Nachweis aussehen kann, haben die Länder nun festgelegt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Im Juni teilte die oberste Instanz in Steuerfragen mit, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.
So setzt sich die neue Grundsteuer zusammen
Das Hauptziel der Grundsteuer C ist es, baureife, unbebaute Grundstücke stärker zu besteuern. Damit sollen Spekulationen eingedämmt und Anreize für den Bau neuen Wohnraums geschaffen werden. Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:
Fläche × Bodenrichtwert = Grundsteuerwert, dann multipliziert mit einer Steuermesszahl.
Schließlich kommt der sogenannte Hebesatz ins Spiel. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Kommune selbst entscheiden kann, ob sie die Grundsteuer C erhebt und wie hoch diese angesetzt wird. Daher sollten sich Eigentümer unbedingt individuell bei ihrer Kommune informieren.
Grundsteuerbescheid kann angefochten werden
Die obersten Finanzbehörden haben nun in ihrem Erlass festgelegt, wie der Grundsteuerbescheid angefochten werden kann, wenn er zu stark vom tatsächlichen Grundsteuerwert abweicht. Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann in der Regel ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von dazu staatlich anerkannten Personen dienen. Akzeptiert wird auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener Kaufpreis (im Jahr vor oder nach dem Wertbescheid).
Diese Option steht Bürgern in allen Bundesländern zur Verfügung, die ab 2025 die Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell erheben. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen haben sich jedoch frühzeitig entschieden, eigene Wege zu gehen. Andere Bundesländer haben das Bundesmodell nur punktuell angepasst.
Einwände gegen den festgestellten Wert des Grundstücks, weil sich beispielsweise ein konkreter Sachverhalt nicht korrekt bei der Bewertung niedergeschlagen hat, sind laut haufe.de innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Grundsteuerwertbescheids bei dem Finanzamt, das den Grundsteuerwertbescheid erlassen hat, durch einen Einspruch geltend zu machen. Die Einwände können nicht im Einspruchsverfahren gegen den Grundsteuermessbescheid und schon gar nicht grundlegend gegen den Grundsteuerbescheid erhoben werden.
Änderungen bei der Grundsteuer sind der Grund, dass Wohnen teurer werden könnte. Die Folgen der Reform würden auch in NRW Mieter bei den Nebenkosten treffen. (fh)
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