Finanzierung unklar

Neue Bundesregierung plant Mütterrente 3 – Für Verbraucher könnte das teuer werden

Die neue Regierung will die Mütterrente ausweiten. Die Präsidentin der Rentenversicherung kritisiert die in die Vergangenheit gerichtete Reform scharf.

Hamm – Ein Kind in die Welt zu setzen, geht mit viel Verantwortung einher. Vor allem in den ersten Jahren braucht der Nachwuchs viel Pflege und Aufmerksamkeit. Um diese zu gewährleisten, muss meist im Job kürzergetreten werden. Und nach wie vor sind es vor allem Frauen, die dieses Opfer bringen. Denn der teilweise oder ganze Einkommensverlust wirkt sich auch auf die spätere Rente aus. Die Mütterrente soll diesen Nachteil ausgleichen und eine Anerkennung der wichtigen – aber unbezahlten – Erziehungsarbeit sein.

Die neue Regierung plant nun, diesen Rentenzuschuss rückwirkend auszuweiten. Gundula Roßbach, Präsidentin der Rentenversicherung, sieht diesen Vorschlag jedoch kritisch. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel bezeichnet sie die Pläne als „sehr teure Umverteilung“.

Die Mütterrente soll ausgeweitet werden. Einen Schritt, den die Präsidentin der Rentenversicherung kritisch sieht. (Symbolbild)

Aktuell bekommen nicht alle Mütter die gleiche Mütterrente – das soll sich ändern

Derzeit erhalten Mütter, die vor 1992 ein Kind zur Welt gebracht haben, zweieinhalb Jahre als Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Dabei wird der deutsche Durchschnittsverdienst als Grundlage genommen, was zweieinhalb Rentenpunkten entspricht. Mütter mit Kindern, die nach 1992 geboren wurden, können sich drei Jahre anrechnen lassen und erhalten somit drei Rentenpunkte.

Die Union plant, dass auch Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern künftig drei Jahre als Erziehungszeit angerechnet bekommen. Diese rückwärtsgewandte Rentenanpassung sieht Rentenversicherungs-Präsidentin Roßbach skeptisch. „Bis in die Zehnerjahre hinein gab es einen politischen Konsens, dass Rentenreformen sich in die Zukunft zu richten haben. Da sollten wir wieder hin“, betont sie.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Kritik an geplanter Ausweitung der Mütterrente: 5 Milliarden für 20 Euro mehr pro Kopf

Nicht zuletzt deshalb, weil der Plan der Bundesregierung erhebliche Kosten verursachen würde. Fünf Milliarden Euro pro Jahr wären Roßbach zufolge erforderlich. Wie diese Summe finanziert werden soll, dazu haben sich CDU, CSU und SPD bisher nicht geäußert. „Wenn jetzt eine solche neue Leistung dazukommt, der keine Beiträge gegenüberstehen, muss sie der Fairness halber unbedingt vollständig aus Steuermitteln finanziert werden“, fordert die Rentenversicherungs-Präsidentin.

Andernfalls sei mit einer Erhöhung der Rentenbeiträge zu rechnen. Laut Roßbach wäre ein Anstieg um 0,25 Prozentpunkte notwendig. „Dann würden wir schon im Jahr 2027 bei einem Beitragssatz von mehr als 19 Prozent landen“, erklärt sie. Betroffene würden dadurch letztlich 20 Euro mehr Rente erhalten. (sp)

Rubriklistenbild: © Christian Ohde/IMAGO

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