Zeitumstellung
Umstellung auf Sommerzeit hat Auswirkungen auf Arbeitszeit und Vergütung
Einige Menschen verschlafen die Zeitumstellung einfach, andere wiederum müssen arbeiten. Was gilt für die Menschen, die in der Nacht der Umstellung im Dienst sind?
Hamm - Jedes Jahr wird zweimal pro Jahr die Zeit umgestellt: Von der Sommer- auf die Winterzeit oder eben andersherum. Während die Nacht bei der Zeitumstellung auf die Winterzeit eine Stunde länger ist, ist sie bei der Umstellung auf die Sommerzeit eine Stunde kürzer.
Nachtschicht während Zeitumstellung – Wird die verlorene Stunde vergütet?
In diesem Jahr werden in der Nacht vom 30. auf den 31. März die Uhren von zwei auf drei Uhr eine Stunde vorgestellt. Der Vorteil: Es bleibt am Abend länger hell, wenn auch auf Kosten des Schlafs – denn die Nacht ist entsprechend eine Stunde kürzer. Aber was ist mit den Beschäftigten, die während der Umstellung arbeiten müssen?
Für die Angestellten verkürzt sich nicht nur die Nacht, sondern auch die Arbeitszeit. Somit ist die Nachtschicht einfach eine Stunde kürzer. Ob die weggefallene Stunde nachgearbeitet werden muss, richtet sich nach dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung.
Umstellung auf Sommerzeit: Weggefallene Stunde muss nicht nachgearbeitet werden
Weil entsprechende Regelungen jedoch oft fehlen, muss eine Interessenabwägung erfolgen. Dazu heißt es in einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts, dass der Arbeitgeber bei kontinuierlichen Schichtsystemen ein berechtigtes Interesse daran hat, dass Lücken oder Überschneidungen zwischen den Schichten vermieden werden (BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 276/83).
Das bedeutet: Bei einem Wechsel zur Winterzeit – eine Stunde mehr in der Nacht – kann der Arbeitgeber bei einer Betriebsvereinbarung zur Schichtarbeit eine zusätzliche Stunde anweisen. Anders sieht es hingegen bei der Umstellung zur Sommerzeit aus. Die weniger gearbeitete Stunde muss laut DGB Rechtsschutz GmbH nicht nachgearbeitet werden. Grund ist, dass für die entfallende Stunde die Arbeitsleistung objektiv unmöglich ist.
Wie wirkt sich die Zeitumstellung auf die Vergütung aus?
Wie sich die verlorene Stunde auf die Vergütung auswirkt, richtet sich ebenfalls nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. In der Regel hat der Wegfall der Stunde jedoch keine Auswirkungen auf die Vergütung bei einem monatlich festen Gehalt, da die verlorene Stunde nicht nachgearbeitet werden kann.
Anders sieht es hingegen aus, wenn der Arbeitnehmer nach Stunden bezahlt wird – hier gibt es für die weggefallene Stunde keinen Lohn. Die Nachtschichtzuschläge für diese Stunde entfallen laut DGB Rechtsschutz GmbH ebenfalls, da sie eine tatsächliche Erschwernis ausgleichen sollen. Wenn jedoch nicht gearbeitet wurde, besteht die Erschwernis nicht.
Sollte die Zeitumstellung nicht abgeschafft werden?
Zwar wurden 2018 die EU-Bürger zur Zeitumstellung befragt und die Mehrheit der Teilnehmenden sprach sich für eine Abschaffung der Zeitumstellung aus, seitdem hat sich allerdings nicht viel getan. Denn es wäre Sache der Mitgliedstaaten festzulegen, welche Zeit künftig für sie gelten soll. Bisher ist es jedoch noch zu keiner einheitlichen Regelung gekommen. Solange heißt es: Die Uhren werden im Frühling und Herbst weiter umgestellt.
Wann die Uhr vor- oder zurückgestellt werden muss, ist nicht immer leicht zu merken. Deshalb gibt es einige Eselsbrücken und Merksätze zur Zeitumstellung.
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