Keine Freiheit

Bitteres Urteil für Marius Borg Høiby: Gericht versperrt ihm Weg in die Freiheit

Seit Februar sitzt er hinter Gittern. Jetzt kämpft Marius Borg Høiby vor Gericht um eine Fußfessel – und um ein Leben auf dem royalen Familiengut.

Update vom 21. Mai, 12:00 Uhr: Der Antrag von Marius Borg Høiby (29), die verbleibende Zeit bis zur Urteilsverkündung im Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel verbringen zu dürfen, ist endgültig gescheitert. Der Oberste Gerichtshof in Norwegen wies die Beschwerde des 29-Jährigen ab. Zuvor hatten bereits das Osloer Bezirksgericht sowie das Berufungsgericht Borgarting das Gesuch mit Verweis auf eine weiterhin bestehende, erhebliche Wiederholungsgefahr abgelehnt. Damit muss der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) definitiv im Osloer Gefängnis in Untersuchungshaft bleiben.

Kurz vor dem Prozess von Marius Borg Høiby geht es auch um seine Sicherheit: Ein eigener Eingang soll dafür sorgen, dass der Sohn der Kronprinzessin unbehelligt ins Gerichtsgebäude gelangen kann.

Trotz Høibys Zusage, sich strikt an alle Auflagen zu halten – darunter ein absolutes Drogen- und Alkoholverbot sowie unangekündigte Kontrollen –, blieben die Richter unnachgiebig. Ausschlaggebend für die Ablehnung war insbesondere seine Historie: Høiby soll das bestehende Kontakt- und Besuchsverbot gegenüber einer Exfreundin mehrfach missachtet haben – unter anderem sogar noch nach der Anklageerhebung und während des laufenden Prozesses.

Der wochenlange Mammut-Prozess, in dem der Norweger wegen rund 40 Straftaten – darunter vier Vergewaltigungen, Misshandlung in engen Beziehungen und Körperverletzung – angeklagt ist, endete im März. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten fordert, plädiert Høibys Verteidigung in den schwerwiegendsten Punkten auf Freispruch. Das mit Spannung erwartete Urteil soll am 15. Juni 2026 verkündet werden.

Erstmeldung vom 26. April, 10:22 Uhr: Seit dem 1. Februar sitzt Marius Borg Høiby (29), der älteste Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52), in Untersuchungshaft im Osloer Gefängnis. Nun kämpft er vor dem Osloer Amtsgericht um eine außergewöhnliche Lösung: Er möchte die verbleibende Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen – und zwar nicht irgendwo, sondern auf Gut Skaugum, dem Anwesen der Kronprinzenfamilie. Das norwegische Staatsfernsehen NRK berichtet, dass das Gericht am Mittwoch (6. Mai) über Marius’ Antrag entscheidet.

Punkt 10:04 Uhr betritt Marius Borg Høiby – mit Bart, Schnauzbart und dunkler Marinejacke – den Gerichtssaal 147 des Osloer Amtsgerichts. Es ist ein deutlich kleinerer Saal als Saal 250, in dem die Hauptverhandlung im Winter stattfand. Dutzende Journalisten und Fotografen drängen sich im Gerichtsgebäude, als Høiby neben seinem Anwalt René Ibsen Platz nimmt. Auch Polizeianwältin Oda Karterud und Nebenklage-Anwältin Hege Salomon sind vor Ort. Der Antrag ist so ungewöhnlich wie der gesamte Fall. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte nach einer 15-minütigen Pause und ist bitter für den 29‑Jährigen. Marius bleibt in Haft. Das Risiko eines erneuten Verstoßes sei nicht gesunken, so Richter Hans Nikolai Førde. Das Gericht führt die Handynutzung als Grund für das bestehende Risiko neuer Verstöße gegen die einstweilige Verfügung an.

Marius Borg Høiby und die Fußfessel: Strenge Auflagen für ein Leben außerhalb der Gefängnismauern

Laut NRK gibt es in ganz Norwegen derzeit nur zwölf weitere Untersuchungshäftlinge mit einer solchen Fußfesselregelung. Marius Borg Høiby war bereits zuvor zweimal mit Entlassungsanträgen gescheitert – sowohl das Osloer Amtsgericht als auch das Berufungsgericht lehnten ab, weil sie die Wiederholungsgefahr als zu hoch einschätzten. Erschwerend kommt hinzu, dass Høiby während der Hauptverhandlung im Februar sogar einen Brief – ausgerechnet am Valentinstag – an eine der Geschädigten sandte, obwohl ein Kontaktverbot besteht. Als Marius das Wort erteilt wird, erklärt er: „Ich habe extrem wenig menschlichen Kontakt. Zwei bis drei Besuche pro Woche“. Ganz klar: Die Einzelhaft setzt ihm zu. „Ich werde alles tun, um aus der Zelle zu kommen“, sagt er laut den Pressevertretern vor Gericht.

Sein Verteidiger René Ibsen trat entschlossen für seinen Mandanten ein. Gegenüber der norwegischen Boulevardzeitung Verdens Gang erklärt er: „Es sind strenge Auflagen, aber dann hat er ein gewisses Maß an Freiheit. Dann kann er normaler leben als im Gefängnis.“ Die Bedingungen für eine Fußfesselregelung für Marius Borg Høiby wären demnach eindeutig: keinerlei Alkohol oder Drogen, unangemeldete Kontrollen durch den Strafvollzug, kein Verlassen der Unterkunft – und natürlich kein Verstoß gegen das bestehende Kontaktverbot. Bei jedem Regelbruch würde er sofort wieder inhaftiert. „Mir wurde ganz klar gesagt, dass es keine zweite Chance gibt“, hatte Høiby bekräftigt.

Wer ist wer im norwegischen Königshaus? Das sind die Mitglieder der royalen Familie

König Harald im Mai 2024 im Palast in Oslo.
Königin Sonja bei der Hochzeit ihrer Tochter Prinzessin Märtha Louise am 31. August 2024 in Geiranger.
Kronprinz Haakon am norwegischen Nationalfeiertag 2024 auf Gut Skaugum.
Kronprinzessin Mette-Marit am norwegischen Nationalfeiertag 2024 auf Gut Skaugum.
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Doch die Gegenseite zeigt sich skeptisch. Mette Yvonne Larsen, Nebenklage-Anwältin der sogenannten Frogner-Frau, erklärt gegenüber VG: „Es gibt keinen Grund zu glauben, dass er davon absehen wird, die Geschädigte zu kontaktieren. Und für sie wird das Wissen, dass er ein Mobiltelefon nutzen kann, Unsicherheit und Unbehagen erzeugen.“ Denn: Bekommt Høiby die Fußfessel bewilligt, erhält er automatisch auch wieder Zugang zu Handy und Computer. Auch Lill Vassbotn, Nebenklage-Anwältin einer weiteren Geschädigten, zeigt sich laut NRK wenig überzeugt.

Das Urteil in dem Verfahren mit insgesamt 40 Anklagepunkten – darunter schwere Vorwürfe wie Vergewaltigung im Schlaf und Körperverletzung – wird erst Anfang Juni erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und sieben Monate Haft. Vassbotns Worte gegenüber NRK brachten die Lage im Vorfeld auf den Punkt: „Ich wäre daher ziemlich überrascht, wenn das Gericht dem Antrag stattgeben würde, die Untersuchungshaft im eigenen Zuhause zu verbüßen“, hatte er mitgeteilt. Verwendete Quellen: nrk.no, vg.no

Rubriklistenbild: © Bernard Rubsamen/Imago

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