Plan der Regierung
Neue Einkommensgrenze: Welche Familien ab 2024 kein Elterngeld mehr erhalten
Viele Familien werden ab 2024 kein Elterngeld mehr erhalten. Mit der Zeit werden noch mehr leer ausgehen. Ein Überblick über die neuen Einkommensgrenzen.
Hamm - Wer viel verdient, braucht nicht auch noch Elterngeld. Diese Logik steckt hinter der aktuell geltenden Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare oder 250.000 Euro für Alleinerziehende. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen darüber, gibt es kein Elterngeld mehr. Diese Regelung wird nun geändert – allerdings anders als zunächst gedacht.
Kein Elterngeld mehr ab 2024: Welche Familien bald leer ausgehen
Für Vielverdiener wird ab 2024 das Elterngeld gestrichen, dabei bleibt es. Allerdings soll die Einkommensgrenze nach den jüngsten Plänen der Bundesregierung nun nicht mehr plötzlich, sondern Schritt für Schritt sinken.
So soll die Grenze in den kommenden Monaten verschoben werden:
- Bis 31. März 2024: Die Einkommensgrenze bleibt bei 300.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens
- 1. April 2024: Die Einkommensgrenze fällt auf 200.000 Euro
- 1. April 2025: Die Einkommensgrenze fällt auf 175.000 Euro
Die ursprünglichen Pläne von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatten einen deutlicheren Schnitt vorgesehen. So sollte die Einkommensgrenze nicht schrittweise, sondern auf einen Schlag gesenkt werden, und zwar gleich auf 150.000 Euro – egal, ob Paar oder alleinstehend. Der Grund für all das: Je kleiner der Kreis der Elterngeld-Empfänger, desto weniger Ausgaben für den Staat.
Elterngeld: Einkommensgrenze wird bis 2025 schrittweise gesenkt
Elterngeld wird bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt, wenn auch der Partner mindestens zwei Monate im Job pausiert. Es beträgt in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens 1800 Euro im Monat und mindestens 300 Euro. Die Idee hinter dem Elterngeld: Es soll es Müttern und Vätern gleichermaßen ermöglichen, nach der Geburt eines Kindes ohne allzu hohe Einbußen im Job zu pausieren.
Die geplante Reform des Elterngeldes bringt noch eine weitere Änderung. Paare sollen zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können – aber nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden. Das muss zudem innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes sein. Bei Mehrlingsgeburten soll die Änderung nicht gelten.
Mehr, höher, größer: Bei Bürgergeld, Mindestlohn, Rente und Pflegegeld wird es 2024 allerdings mehr Euro als bisher geben.
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