Militärischer Sicherheitsbereich

Gebiet in Münster von Bundeswehr gesperrt: „Gefährdung durch Einsatz von Munition“

Die Bundeswehr riegelt in Münster ein Waldgebiet ab. Es besteht Gefahr für die Bevölkerung. Hintergrund ist die Aufstellung des neuen Heimatschutzregiments 2.

Münster/Hamm – In Münster-Handorf müssen Zivilisten ab Oktober 2023 auf Waldspaziergänge in einem bestimmten Gebiet verzichten. Die Bundeswehr wird das Stück zwischen Lützowstraße und August-Winkhaus-Straße zu einem „Militärischen Sicherheitsbereich“ erklären – in Zukunft wird da nämlich häufiger geschossen. Wann genau das passiert, ist noch unklar. Das territoriale Führungskommando der Bundeswehr spricht aber eine eindringliche Warnung aus.

„Militärischer Sicherheitsbereich“: Bundeswehr sperrt Waldgebiet in Münster-Handorf

„Durch die Aufstellung des neuen Heimatschutzregiments 2 in Münster und die damit einhergehende Intensivierung der Nutzung des Standortübungsplatzgeländes Handorf-Ost zur Sicherstellung des Schieß-, Ausbildungs- und Übungsbedarfs ist gemäß Bundeswehrvorschrift der Übungsplatz zum Schutz Unbeteiligter in einen militärischen Sicherheitsbereich umzuwandeln und somit für die Öffentlichkeit zu sperren“, erklärt ein Bundeswehr-Sprecher auf wa.de-Nachfrage. Dass das besagte Waldgebiet von der Bundeswehr zu solchen Zwecken genutzt wird, ist nicht neu. Nun aber wird es noch häufiger der Fall sein. Aus einem guten Grund.

Aufgaben des Heimatschutzregiments

Das Heimatschutzregiment hat am 1. April 2023 seine Arbeit in NRW aufgenommen. Es soll das Land „gegen jede Form von äußerer Bedrohung“ beschützen. Hierzu zählt auch die Katastrophenhilfe, bei der zivile Behörden und Organisationen durch militärische Kräfte in bestimmten Krisenlagen unterstützt werden. 

Neben dem Aufstellungsstab gibt es eine Stabs- und Versorgungskompanie sowie eine Unterstützungskompanie am Standort Münster. „Dazu kommen die drei bereits existierenden Heimatschutzkompanien. Diese bleiben an ihren Standorten in Düsseldorf (Rheinland), Unna (Ruhrgebiet) und Ahlen (Westfalen), an denen sie bereits partnerschaftlich an die dortigen Dienststellen und Einheiten der Bundeswehr angebunden sind“, erklärt die Bundeswehr.

In Nordrhein-Westfalen sei zudem die Aufstellung weiterer Kompanien im Heimatschutz beabsichtigt. Ziel ist es, die wesentlichen Ausbildungsvorhaben nach den Vorgaben des Regiments in Münster durchzuführen. „Denn nur wer übt, ist auch für einen Einsatz bereit“, heißt es.

Viele Reservisten dienen im Heimatschutzregiment 2 in Münster

Die meisten Soldaten dienen als Reservisten im Heimatschutzregiment 2 (HSchRgt 2). Sie haben oft also nur am späten Nachmittag bzw. Abend oder am Wochenende Zeit für Übungen. Für Zivilisten wäre ein Aufenthalt im Wald in Münster-Handorf zu gefährlich, wenn die oben genannten Übungen stattfinden. Bislang konnten sie noch am Abend und am Wochenende durch den Wald spazieren, in Zukunft aber nicht mehr. Die Gefahr, sich zu verletzen, ist zu groß.

„Die Bundeswehr ist bestrebt, sämtliches Material und Munitionsreste nach Ausbildungsende einzusammeln und zu entsorgen. Dabei bleibt leider immer mal wieder ein sehr kleiner Teil liegen. Für Unbeteiligte besteht daher die Gefahr der gesundheitlichen Gefährdung durch den Einsatz von Munition oder Munitionsreste, welche im Gelände immer mal wieder zurückbleiben“, erklärt der Bundeswehr-Sprecher. Aber nicht nur die Munition könnte gefährlich werden.

Für Spaziergänger kann es im Wald in Münster-Handorf gefählrich werden

Spaziergänger könnten sich im Münsteraner Wald auch „durch liegengebliebenes Sperrmaterial, militärisches Gerät bzw. einfach durch insbesondere abends und nachts schlecht zu erkennende Löcher und Gräben im Erdboden“ verletzen. Das möchte die Bundeswehr, die Leopard-Panzer aus NRW in die Ukraine geschickt hat, keinesfalls riskieren und sperrt daher das betroffene Gebiet.  „Grundsätzlich sind wir überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger zu ihrer eigenen Sicherheit den Verboten folgen“, meint der Sprecher. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer saftigen Strafe rechnen:

  • „Im Falle der Missachtung der Sperrungen könnte die Bundeswehr mit Verwarnungen, Anzeigen gemäß § 114 Ordnungswidrigkeitengesetz reagieren“, erklärt der Sprecher.
  • Im schlimmsten Falle könnte es sogar eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch geben.
  • „Feldjägerkräfte der Bundeswehr werden, wie schon in der Vergangenheit gängige Praxis, den Schießausbildungs- und Übungsbetrieb der Truppe begleiten und zum Schutz aller entsprechend eingreifen“, kündigt die Bundeswehr an.

Anwohner müssen sich in Münster auf Schussgeräusche einstellen

Von den Übungen der Bundeswehr in Münster-Handorf wird allerdings nicht nur Gefahr ausgehen, die Anwohner sollten sich auch auf verstärkte Lärmbelästigung einstellen. Die möchte die Bundeswehr nach eigenen Angaben zwar minimieren, ganz vermeiden lässt sie sich aber nicht. „Durch die intensivere Nutzung des Platzes wird man wieder häufiger das ein oder andere Schussgeräusch oder auch einen Detonationsknall hören können, auch in den Abend- und vereinzelt auch Nachtstunden“, erklärt der Sprecher. Zwar werde auch in Zukunft „keine Gefechtsmunition zum Einsatz kommen“, dafür aber schweres Gerät.

Exklusive Einblicke: Der Leopard-Panzer 2A6 von innen

Exklusive Einblicke. Der Leopard-Panzer von innen
Exklusive Einblicke. Der Leopard-Panzer von innen
Exklusive Einblicke. Der Leopard-Panzer von innen
Exklusive Einblicke. Der Leopard-Panzer von innen
Exklusive Einblicke: Der Leopard-Panzer 2A6 von innen

„Was sich in den vergangenen Jahren jedoch geändert hat, ist, dass bei derartigen Ausbildungen und Übungen vereinzelt auch wieder Hubschrauber der Bundeswehr zum Einsatz kommen. Diese sind natürlich trotz dichter Hecken- und Waldstrukturen entlang der Übungsplatzgrenzen gerade im An- und Abflug deutlich zu hören“, erklärt die Bundeswehr, die sich dabei „an die durch Bund, Land und/oder Kommune gemachten Vorgaben und gängigen Vorschriften in Sachen Nachtausbildung, Nachtschießen oder Flugübungen“ halten möchte. So laut wie zuletzt bei einem Überschallflug über NRW wird es also nicht werden.

Rubriklistenbild: © dpa

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare