Kritik und Klage
Neues Heizungsgesetz sorgt für viel Kritik – das müssen Eigentümer und Mieter jetzt wissen
Das neue geplante Heizungsgesetz wird viele Änderungen für Hauseigentümer und Mieter mit sich bringen. Der Beschluss könnte sich noch ziehen – was sich dann verändert.
Wer in den vergangenen Jahren eine neue Heizung eingebaut hat, erinnert sich an die Aufregung: Die frühere Ampel-Regierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte das sogenannte Gebäudeenergiegesetz reformiert. Der Kern der Regelung: Jede neu eingebaute Heizung musste zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In der Praxis bedeutete das für viele: Wärmepumpe statt Gas oder Öl. Das Gesetz war politisch hochumstritten.
Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD will dieses Gesetz grundlegend ändern – mit dem sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz. Den Entwurf legte die Bundesregierung bereits Ende Februar vor. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes könnte sich länger ziehen, als gedacht. So oder so wird das neue Gesetz Änderungen für Mieter und Hauseigentümer mit sich bringen.
Die wichtigsten geplanten Änderungen auf einen Blick:
- Die 65-Prozent-Regel fällt weg. Neue Heizungen müssen nicht mehr mehrheitlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Gas- und Ölheizungen bleiben weiter erlaubt – auch als Neueinbau.
- Das direkte Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 entfällt. Bisher war festgelegt, dass Heizkessel ab diesem Jahr nicht mehr mit Öl oder Gas betrieben werden dürfen – diese Grenze soll für Hausbesitzer und Mieter gestrichen werden. Ab 2045 müssen alle Brennstoffe für Heizungen stattdessen klimaneutral sein – also zum Beispiel aus Biogas oder synthetischen Kraftstoffen bestehen.
- Stattdessen: eine „Bio-Treppe“. Neue Gas- und Ölheizungen müssen schrittweise einen wachsenden Anteil an klimafreundlicheren Brennstoffen – sogenanntem Biomethan oder Bioheizöl – nutzen. Der Start liegt bei 10 Prozent ab 2029, bis 2040 soll der Anteil auf 60 Prozent steigen.
- Ab 2028 gilt eine „Grüngasquote“ für Energieversorger: Sie müssen einen bestimmten Anteil klimaneutraler Brennstoffe liefern. Wie hoch dieser genau sein soll, ist noch nicht festgelegt – ein weiteres Gesetz soll das bis Dezember 2026 regeln.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben ihren eigenen Gesetzentwurf im laufenden Verfahren noch einmal mit einem Änderungsantrag nachgebessert, wie die dpa berichtet. Die genauen Vorgaben für die Grüngasquote wurden in ein separates Gesetz ausgelagert, das erst bis Ende 2026 vorgelegt werden soll. Dieses Gesetz sieht Folgendes vor: Ab dem Jahr 2045 müssen sogenannte „Inverkehrbringer“ – also Unternehmen, die Gas, Öl und Flüssiggas in den Markt einbringen – dann diese Brennstoffe für die Gebäudewärmeversorgung vollständig durch klimaneutrale Alternativen ersetzen, so die dpa.
Kritik gibt es auch von den Grünen. Energiepolitiker Michael Kellner sagte zur dpa, Union und SPD ignorierten alle Warnungen: „Fossile Gasheizungen werden nicht aus dem Verkehr gezogen. Das Gesetz ist ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe.“
Auswirkungen auf Mieter und Eigentümer in NRW
Entscheidet sich ein Vermieter künftig für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung, muss er sich erstmals an den laufenden Heizkosten beteiligen– und darf diese nicht vollständig auf die Mieter umlegen. So reagierte die Bundesregierung auf Kritik an steigenden Mietkosten, die durch das neue Gesetz entstehen würden. Denn Biobrennstoffe sind teurer als Öl oder Gas, und je mehr davon verpflichtend beigemischt werden muss, desto höher wird tendenziell die Heizkostenrechnung. Kritik gab es an der Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter etwa von Haus & Grund NRW: Die Pläne schafften „neue Abrechnungsfragen“, erhöhten das Streitpotential und sorgten für zusätzliche Bürokratie. Die Kostenteilung könnte laut Verbraucherzentrale NRW aber auch einen positiven Effekt haben: Sie könnte Vermieter davon abschrecken, vorschnell den günstigeren Gaskessel zu wählen – und stattdessen in eine sinnvollere energetische Verbesserung zu investieren, von der langfristig beide Seiten profitieren würden.
Für Eigentümer empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW vor allem langfristiges Denken: Zwar würde das neue Gesetz den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder erleichtern, doch die laufenden Kosten könnten künftig deutlich steigen – durch Biomethan und andere alternative Brennstoffe, die verpflichtend beigemischt werden müssen. Langfristig nicht abzuschätzende Kostenrisiken seien die Folge. Wer eine neue Heizung benötige, solle daher die jeweils beste Variante im Hinblick auf langfristige Kosten, Klimaschutz und Energiesicherheit wählen – oft sei das die Wärmepumpe, auch in mäßig sanierten Gebäuden.
Grundsätzlich gelte: Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen bleibt laut Regierung mindestens bis 2029 bestehen. Zum Heizungstausch wird niemand gezwungen. Unabhängig vom Brennstoff lohne es sich außerdem, über Dämmung, Fenstersanierung oder smartes Heizungsmanagement nachzudenken – das senke Verbrauch und Kosten dauerhaft. Eine individuelle, unabhängige Energieberatung sei dabei wichtig, denn jedes Gebäude habe andere Voraussetzungen.
Gesetzesbeschluss könnte sich noch weiter ziehen
Eigentlich sollte das neue Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause – also vor Anfang September – im Bundestag verabschiedet werden. Daraus wird nun möglicherweise nichts. Die Linke-Fraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Der Vorwurf: Das Gesetz werde „durchgepeitscht“, ohne dass die Abgeordneten ausreichend über die Auswirkungen auf das Klima informiert worden seien. Damit sehen die Linken die Informationsrechte der Parlamentarier verletzt, berichtet die Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Das Verfassungsgericht könnte noch diese Woche über einen Eilantrag entscheiden. Die Koalition hat deshalb angekündigt, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten, bevor das Gesetz auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt wird. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch ließ offen, ob das Gesetz trotzdem noch diese Woche beschlossen werden könnte – oder ob es erst nach der Sommerpause dazu kommt.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Lobeca
