Neues Energiegesetz

Heizungsgesetz ändert sich: Was gilt nun für Mieterinnen und Mieter in NRW?

Was bedeutet das neue Energiegesetz für Mieter in NRW? Steigende Heizkosten sind möglich – doch es gibt auch Pläne für besseren Schutz.

Das geplante neue Energiegesetz der Bundesregierung sorgt bundesweit für Diskussionen – auch in Nordrhein-Westfalen. Während viel über Pflichten für Hausbesitzer gesprochen wird, stellt sich für viele Menschen vor allem eine Frage: Was bedeutet das alles für mich als Mieterin oder Mieter? Ein Blick in die aktuellen Entwürfe und Einschätzungen von Verbraucherschützern zeigt: Ganz ohne Auswirkungen auf die Nebenkosten dürfte das Gesetz nicht bleiben. Doch wie stark diese ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab.

Auf Mieterinnen und Mieter könnten nun höhere Heizkosten zukommen.

Ein zentraler Punkt ist die geplante Beimischung von Bio-Brennstoffen zu Öl- und Gasheizungen. Ziel ist es, bestehende fossile Heizungen schrittweise klimafreundlicher zu machen. Für Mieterinnen und Mieter kann das allerdings höhere Heizkosten bedeuten.
Nach derzeitigem Stand sollen Öl- und Gasversorger ab 2028 zunächst ein Prozent Biobrennstoff beimischen. Das klingt wenig – und dürfte sich kurzfristig auch nur moderat auf die Rechnung auswirken. Doch der Gesetzentwurf deutet an, dass dieser Anteil in den kommenden Jahren steigen soll. Mit jeder Erhöhung würde auch der Preis für die Wärmelieferung tendenziell zunehmen, da Bio-Brennstoffe in der Regel teurer sind als fossile Energieträger.

Kosten für Mieter könnten deutlich steigen

Noch deutlicher könnte es werden, wenn eine Vermieterin oder ein Vermieter eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lässt. In diesem Fall sollen ab 2029 direkt zehn Prozent Biobrennstoff vorgeschrieben sein – ebenfalls mit Perspektive auf weitere Steigerungen. Für Bewohnerinnen und Bewohner solcher Häuser würden sich die Mehrkosten damit früher bemerkbar machen.

Ob Vermieter tatsächlich weiter auf fossile Technik setzen, ist offen. Das Gesetz erlaubt es unter bestimmten Bedingungen weiterhin. Und gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie in vielen Städten NRWs ist der Druck, besonders günstig und langfristig klimafreundlich zu modernisieren, nicht immer hoch – Wohnungen lassen sich meist auch so vermieten.

Viele Mehrfamilienhäuser in NRW sind aber an Fernwärmenetze angeschlossen. Auch hier sieht das Gesetz Veränderungen vor. Die Kosten für die Dekarbonisierung bestehender Netze – also für deren klimafreundlichen Umbau – sollen laut Entwurf an die Kundinnen und Kunden „weitergegeben“ werden können. Was das konkret für die monatlichen Abschläge bedeutet, lässt sich derzeit kaum beziffern. Die Preisentwicklung hängt stark davon ab, wie aufwendig die Umstellung der jeweiligen Netze ist und wie die Energieversorger kalkulieren. Klar ist jedoch: Steigende Investitionen können sich langfristig auch in den Heizkosten niederschlagen.

Schutzmechanismen für Mieter geplant

Immerhin enthält das Papier auch eine positive Ankündigung: Eine Regelung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen soll eingeführt werden. Wie diese konkret ausgestaltet wird, ist bislang allerdings offen.

Ein früherer Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sah bereits einmal explizite Schutzmechanismen vor. Damals war geplant, dass Mieter bei Öl- und Gasheizungen mit „grünen“ Brennstoffen höchstens einen Preis zahlen müssen, der 40 Prozent des Haushaltsstrompreises entspricht. Außerdem sollten Einbaukosten für Wärmepumpen nur dann vollständig auf die Miete umgelegt werden dürfen, wenn die Anlagen bestimmte Effizienzwerte erreichen. Diese Regelungen wurden jedoch nicht verabschiedet. Ob und in welcher Form ein vergleichbarer Mieterschutz nun kommt, bleibt abzuwarten.

Unsicherheit für viele Haushalte bleibt

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bringt das neue Energiegesetz primär technische Vorgaben und Investitionsentscheidungen mit sich. Beim Austausch einer Heizung sollen künftig strengere Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien gelten. Gleichzeitig bleiben Übergangsfristen und verschiedene Erfüllungsoptionen bestehen – etwa durch Hybridlösungen, Fernwärmeanschluss oder perspektivisch klimafreundlichere Brennstoffe.

Diese Flexibilität bedeutet für Vermieter: Sie haben weiterhin mehrere Wege zur Auswahl. Für Mieterinnen und Mieter heißt das jedoch auch, dass sich die Kostenentwicklung von Haus zu Haus unterscheiden kann – je nachdem, welche Lösung gewählt wird und wie wirtschaftlich sie langfristig ist.

Für viele Haushalte bleibt damit vorerst vor allem eines: die Unsicherheit, wie sich die nächste Heizkostenabrechnung in einigen Jahren entwickeln wird.

Rubriklistenbild: © Henricus Lüschen/IMAGO

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