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Koalition verständigt sich auf Reform vom Heizungsgesetz – was NRW-Hausbesitzer wissen müssen
Die Bundesregierung hat sich auf die umstrittene Reform des sogenannten Heizungsgesetzes verständigt. Was Verbraucher nun wissen müssen.
Der Kern dieser Debatte ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ein zentrales Regelwerk für Heizungen, Klimaschutz und moderne Gebäude in Deutschland. Am Montagabend, 24. Februar, hat sich die schwarz-rote Koalition auf Eckpunkte für eine Reform des Heizungsgesetzes geeinigt. Davon betroffen sind auch entsprechend viele Haus- und Wohnungsbesitzer in Nordrhein-Westfalen. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Das GEG ist ein Gesetz, das bundesweit regelt, wie energieeffizient Gebäude sein müssen – und vor allem, wie sie in Zukunft beheizt werden sollen. Im Alltag wird es oft „Heizungsgesetz“ genannt. Ursprünglich trat das Gesetz 2020 in Kraft, doch mit einer umfassenden Novelle Anfang 2024 wurde es zu einem zentralen Klimaschutzinstrument für den Gebäudesektor. Ziel ist es, den Ausstoß von CO₂ zu reduzieren, der im Gebäudebereich noch immer sehr hoch ist.
Mindestquote soll langfristig auch für Bestandsbauten gelten
Was bedeutet das konkret für Haus- und Wohnungsbesitzer?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Neue Heizungen, die in Neubauten eingebaut werden, müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – zum Beispiel mit Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse. Diese Mindestquote soll langfristig auch für Bestandsbauten gelten – vorrangig dann, wenn eine alte Heizung ersetzt werden muss. Grundlage dafür sind lokale Wärmepläne, die viele Städte und Gemeinden bis 2026 oder 2028 erstellen müssen. Für vorhandene Öl- oder Gasheizungen gilt: Keine sofortige Austauschpflicht, wenn die Heizung noch funktioniert. Erst wenn sie kaputtgeht und repariert werden müsste, greifen neue Vorgaben.
Warum ist das Gesetz so umstritten?
Das GEG stößt auf mehreren Ebenen auf Kritik: Hausbesitzer und Verbände beklagen, dass die Regeln kompliziert und schwer planbar seien – vor allem, weil viele Details von kommunalen Wärmeplänen abhängen, die bisher nicht überall fertig sind. Kritiker warnen, dass ein zu schneller oder strikter Umbau von Heizungen Haushalte vor hohe Kosten stellen könnte – besonders in älteren Gebäuden oder ohne Fernwärmeanschluss. Befürworter betonen dagegen, dass nur so die Klimaziele bis 2045 erreichbar sind.
Regierung will das bisherige GEG überarbeiten
Warum jetzt wieder darüber diskutiert wird
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will das bisherige GEG überarbeiten oder ersetzen, um Regeln „technologieoffener und flexibler“ zu gestalten. Wie genau das neue Gesetz aussehen soll, war zunächst offen – die Eckpunkte wurden aber nun vorgestellt. Immobilienbesitzer sollen demnach nach dem Willen der schwarz-roten Koalition weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen, heißt es von der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin.
Wie sieht das neue Gesetz nun aus?
Aus internen Quellen hieß es zunächst, dass das noch vage war. CDU und SPD waren sich ziemlich uneins über die Gestaltung. Ein zentraler Streitpunkt war dabei wohl die 65-Prozent-Regel: Diese bei der Union verhasste Regelung, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, soll nun wegfallen. Das geht aus dem fünfseitigen Eckpunktepapier der Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD hervor, so die dpa.
Wer seine alte Heizung ersetzen oder beim Neubau auf fossile Brennstoffe verzichten möchte, kann vorerst aufatmen: Nach den Plänen von Union und SPD bleibt die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizsysteme – etwa Wärmepumpen – mindestens bis 2029 erhalten. „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“ Und weiter: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in dem dpa-Bericht.
Wird es nun teurer für Mieter?
Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizung ihrer Wohnung haben, sollen künftig vor überhöhten Nebenkosten geschützt werden – etwa wenn Vermieter unwirtschaftliche Heizungen einbauen. Konkrete Maßnahmen nennt das Koalitionspapier jedoch nicht. In diesem Punkt dürfte es noch zu Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD kommen.
Scharfe Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe: Millionen Mieterinnen und Mieter seien an eine teure und zunehmend überholte Gasinfrastruktur gebunden – ohne selbst über ihre Heizung entscheiden zu können. Sie trügen die Last steigender Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen mache. Auch Greenpeace warnt: Der Weiterbetrieb der Gasnetze erfordere milliardenschwere Investitionen und treibe die Kosten für Haushalte weiter in die Höhe. Die vermeintlich „grünen“ Alternativen zu Erdgas und Öl seien knapp und teuer – und die Gasnetzentgelte pro Haushalt dürften absehbar weiter steigen.
Kritik gibt‘s auch in Sachen Klimaschutz: Die Regierung betonte zwar, dass die Klimaschutzziele weiterhin gelten sollen, aus Sicht von Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge können die Folgen fatal ausfallen: „CDU und SPD haben heute in aller Deutlichkeit dokumentiert: Klimaschutz ist in dieser Koalition vollkommen egal. Die Bundesregierung hat das Erreichen der Klimaziele aufgegeben.“ Laut dem energiepolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Michael Kellner, seien die Eckpunkte „schlimm“ und machen „das Heizen teuer“.
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Wie sieht es bei den Vorgaben für Heizöl und Gas aus?
Im Gegensatz zur Ampel-Regierung wollen Union und SPD auch Haushalte erreichen, in denen alte Öl- oder Gasheizungen noch in Betrieb sind – jedoch ohne den Eigentümern direkte Vorschriften zu machen. Stattdessen sollen die Versorger in die Pflicht genommen werden. „Durch die Einführung einer Grüngasquote werden wir alle, die mit fossilen Heizungen heizen, über die Versorger erreichen“, erklärte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Energieversorger sollen demnach verpflichtet werden, einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Energieträger einzusetzen – darunter Biomethan, Wasserstoff und seine Derivate, synthetisches Methan sowie Bioöl. Die Quote soll 2028 bei einem Prozent starten. Zudem wird die kommunale Wärmeplanung – die Hausbesitzern zeigt, ob ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist – für kleinere Gemeinden vereinfacht. Sie sollen künftig weniger detaillierte Daten erheben müssen.
Worauf sollten Verbraucher achten, die jetzt eine neue Heizung kaufen müssen?
Die neuen Anforderungen werden weiterhin nur an neue Heizungen angelegt. Derzeit laufende Heizkörper werden dabei also nicht angetastet. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt auf Anfrage von wa.de eine klimafreundliche Variante, etwa Fernwärme, Wärmepumpe oder eine Holzpelletheizung.
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