Das wird teuer

Graffiti-Aktion mit Folgen: Sprayer (17) legt Bahnverkehr in Hamm lahm

Der 17-jährige Sprayer flüchtete über die Gleise der „Todesbrücke“ nach Norden.
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Der 17-jährige Sprayer flüchtete über die Gleise der „Todesbrücke“ Richtung Norden (hier nach links). Hinten ist die Münsterstraße zu sehen, wo er schließlich aufgegriffen wurde.

Graffiti-Sprayen wird zum Bahn-Problem: Ein junger Mann flieht und löst in Hamm eine Betriebsstörung aus. Für den 17-Jährigen wird das teuer.

Hamm - In seiner Freizeit hat ein Polizist aus Hamm einen jungen Mann beim Sprühen eines Graffiti erwischt. Das teilte die Polizei in Hamm am Mittwoch mit. Was nach einer einer typischen Blaulichtmeldung klingt, war tatsächlich deutlich aufregender.

Einer Mitteilung zufolge brachte der gerade 17-jährige Sprayer in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (20./21. Februar) Farbe an die südliche Wand der so genannten „Todesbrücke“ über der Hafenstraße an. Als er gegen Mitternacht vom dem unerwarteten Zeugen angesprochen wurde, flüchtete der junge Mann über eine Treppe nach oben - mit beinahe fatalen Folgen.

Die direkt alarmierten und bereits fahndenden Beamten einer Funkstreife entdeckten den 17-Jährigen auf den Bahngleisen, so Polizeisprecher Daniel Siegesmund. Nicht gut - denn aus Sicherheitsgründen musste nun der Bahnverkehr in dem Bereich nun komplett gestoppt werden.

Bahnverkehr im Bahnhof fast 45 Minuten gesperrt

Der Sprayer sei über die Gleise in Richtung Norden geflüchtet. Als er diese über einen Pfeiler in östliche Richtung verließ, verloren ihn die Beamten offenbar zunächst aus den Augen. Doch schon „wenig später“ war seine Flucht zu Ende: Auf der Münsterstraße wurde er von Polizisten entdeckt, festgehalten - und schließlich in die Obhut seiner Erziehungsberechtigten übergeben.

Der Bahnverkehr im Hauptbahnhof war von 0.16 bis 0.53 Uhr gesperrt, ergänzte ein Bundespolizeisprecher auf Nachfrage. Hierdurch sei es laut DB AG bei zehn Zügen zu Verspätungen von insgesamt 244 Minuten gekommen. Eine „fette Rechnung“ werde dem jungen Mann nun sicher ins Haus flattern, so Siegesmund. Formal falle sein unüberlegtes Handeln in die Kategorie „Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung“. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung durch Graffiti komme noch obendrauf.

Der Bahnverkehr rund um Hamm war erst am 14. Februar unterbrochen gewesen, nachdem ein Mann im Gleisbereich des Hauptbahnhofs tödlich verunglückt war.

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