Bei positivem Test
Krankschreibung bei Corona-Infektion: Ist das noch telefonisch möglich?
Der Corona-Test ist positiv – und jetzt? Reicht ein Telefonat für die Krankschreibung? Oder müssen Infizierte in die Praxis? Alle Infos.
Hamm - Das Leben mit dem Coronavirus ist in Deutschland mittlerweile zur Normalität geworden. Immer wieder taucht eine neue Mutation auf, so wie zuletzt „Pirola“, die sich bereits in einigen Ländern ausgebreitet hat. Und auch eine Klinik in Kiel führte wieder die Maskenpflicht ein – während die Kliniken in NRW verfolgen das Infektionsgeschehen aufmerksam, um gegebenenfalls auch in die Richtung zu handeln. Nun steigen die Infektionszahlen wieder, immer häufiger stecken sich Menschen wieder mit dem Coronavirus an. Doch wie läuft das ganze mittlerweile mit der Krankschreibung ab?
Krankschreibung bei Corona-Infektion: Was muss ich tun?
Bislang war es möglich, sich telefonisch beim Arzt krankzumelden, wenn man positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Bis zum 1. April 2023 kamen Menschen an einen „gelben Schein“, ohne sich krank zum Arzt schleppen zu müssen. Damit sollte unter anderem eine Ansteckung weiterer Personen vermieden werden. Und was gilt jetzt?
„Möglich ist eine Telefon-AU seitdem nur noch, wenn eine Pflicht oder ärztliche Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies kann bei einer Infektionskrankheit oder beispielsweise bei Affenpocken der Fall sein. Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen auch per Videosprechstunde möglich“, erklärt Stefan Kuster, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).
Krankschreibung bei Corona-Infektion – Anruf in der Praxis wird empfohlen
Wer sich selbst positiv auf das Coronavirus testet und Beschwerden hat, ruft am besten beim Hausarzt an, um das persönliche Risiko einschätzen zu lassen. Das empfiehlt auch die KVWL. „Um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, ist ein Praxisbesuch insofern derzeit in der Regel aber unerlässlich. Grundsätzlich und besonders, wenn man positiv auf Corona getestet wurde, ist zudem zuvor ein Anruf in der Praxis dringend anzuraten, um Weiteres mit dem Praxisteam abzusprechen“, so Kuster. Sollten Sie keinen Hausarzt haben, können Sie stattdessen die Nummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes wählen: 116117.
Coronavirus
SARS-CoV-2 ist ein neues Beta-Coronavirus, das Anfang 2020 als Auslöser von COVID-19 identifiziert wurde. Das Coronavirus gehört zur Familie der RNA-Viren, die sowohl Tiere als auch Menschen infizieren können. Bei Menschen können vor allem Erkältungssymptome und Atemwegserkrankungen ausgelöst werden, die je nach Person unterschiedlich stark verlaufen können. Im schlimmsten Fall kann eine Coronavirus-Infektion auch tödlich sein.
Corona-Infektion: Telefonische Krankschreibung soll wieder eingeführt werden
Nach den positiven Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung in der Pandemie soll diese Methode künftig wieder eingeführt werden. Die Bundesregierung erklärt, dass „eine Möglichkeit geschaffen werden soll, die telefonische Krankschreibung wieder zuzulassen – allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind“. Und: Die Regelung soll unbefristet wieder eingeführt werden.
Für die telefonische Krankschreibung gibt es eine Voraussetzung. Die Bundesregierung erklärt, dass „eine Möglichkeit geschaffen werden soll, die telefonische Krankschreibung wieder zuzulassen – allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind“. Wann genau es die telefonische Krankschreibung wieder geben wird, ist noch unklar.
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