Regelung aus der Corona-Zeit
Telefonische Krankschreibung soll dauerhaft kommen – unter einer Bedingung
Während der Corona-Krise konnte man sich per Telefon krankschreiben lassen. Das soll bald dauerhaft möglich sein - aber nur unter einer Bedingung.
Hamm - Was bleibt von fast drei Jahren Corona-Pandemie? Long Covid, eine Menge FFP2-Masken in deutschen Schränken - und die telefonische Krankschreibung. So möchte es zumindest Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Er will die Krankschreibung ohne Besuch der Arztpraxis zu einer dauerhaften und unbefristeten Einrichtung machen.
Telefonische Krankschreibung bald dauerhaft: Was muss ich dafür tun?
Telefonische Krankschreibung – da war doch mal was? Genau. Bis zum 1. April 2023 kamen Menschen an einen „gelben Schein“, ohne sich krank zum Arzt schleppen zu müssen, wo sie im Wartezimmer womöglich weitere Personen mit dem Coronavirus oder anderen Erregern anstecken. Diese Sonderregelung lief – wie die anderen restlichen Corona-Regeln – Ende März aus.
Bald soll die telefonische Krankschreibung jedoch eine Rückkehr feiern, und zwar unbefristet. Karl Lauterbach will mit der Maßnahme die chronisch überfüllten Arztpraxen entlasten. Die Krankschreibung nach Anruf „macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik“, sagte der Gesundheitsminister.
Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen assistierte: „Bereits in der Pandemie haben wir mit entsprechenden Regelungen für akute Atemwegserkrankungen gute Erfahrungen gemacht“, diese sollten künftig auch auf andere akute Erkrankungen ausgeweitet werden.
Telefonische Krankschreibung: AU-Bescheinigung, aber unter Bedingungen
Bei Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen und Halsschmerzen oder einem Magen-Darm-Infekt also einfach beim Arzt anrufen, und schon bekomme ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)? Im Grunde ja, aber mit einer Einschränkung: Das Angebot soll sich auf Patientinnen und Patienten beschränken, die in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sind. Einen x-beliebigen Arzt anrufen und ihm ein „Bitte schreiben Sie mich krank“ entgegenröcheln wird es demnach nicht geben.
Die Krankschreibung per Telefon soll eine Möglichkeit und kein Muss sein. Wer lieber in die Praxis möchte, darf gehen, sagte Lauterbach.
Telefonische Krankschreibung: Regelung aus der Corona-Zeit
Die bis zum 1. April geltenden Regeln für die telefonische Krankschreibung sahen Folgendes vor:
- Ein telefonischer Krankenschein darf von Arztpraxen für eine Dauer von sieben Tagen ausgestellt werden.
- Sollten die Krankheitssymptome bis dahin nicht abklingen, kann die Krankschreibung für sieben weitere Kalendertage telefonisch verlängert werden.
- Bevor ein AU-Schein ausgestellt wird, muss der Arzt bzw. die Ärztin im persönlichen Telefongespräch Symptome erfragen und, falls nötig, auch eine körperliche Untersuchung verlangen. In diesem Fall müssen Betroffene eine Praxis aufsuchen.
Wann die Krankschreibung per Telefon wieder möglich sein wird, steht noch nicht fest. Wohl aber der parlamentarische Weg dorthin. Die Neuregelung soll Teil des geplanten Gesetzes zur Eindämmung von Arzneimittelengpässen werden. Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP haben sich darauf verständigt, diesen Passus mit aufzunehmen. Einzelheiten muss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken klären.
Schluss mit dem „gelben Schein“: Seit dem 1. Januar 2023 wurde ganz auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt - mit Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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