Erkältungssymptome

Telefonische Krankschreibung – Wer sie wann und wie nutzen kann

Wer unter Erkältungs-, Grippe- oder Corona-Symptomen leidet, sollte zuhause bleiben. Für die Arbeit kann man sich nun weiter telefonisch krankschreiben lassen.

Hamm - Der Winter in NRW und ganz Deutschland steht vor der Tür und somit auch die kalte Jahreszeit, in der das menschliche Immunsystem überfordert sein kann. Wer sich eine Erkältung, Grippe oder das Coronavirus einfängt, sollte oder muss Zuhause bleiben und dem Arbeitgeber über das Nichterscheinen informieren.

Telefonische Krankschreibung verlängert: Wer sie wie und wann nutzen darf

Wer sich allerdings nicht aus dem heimischen Bett quälen und sich vielmehr mit Tee und Wärme versorgen will, der kann dies in Deutschland weiterhin tun. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt. Aufgrund einer weiterhin hohen Zahl an Neuinfektionen sowie der kommenden Grippewelle wurde nun die telefonische Krankschreibung bis Ende März 2023 verlängert. Ab 2023 wird sogar eine elektronische Krankschreibung eingeführt.

Die Sonderregelung sollte ursprünglich Ende November 2022 auslaufen. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken die Krankschreibung per Telefon zu verlängern. Arbeitnehmer können somit weiterhin zum Telefonhörer greifen, um den Hausarzt über das Wohlbefinden zu informieren. Die Krankenkasse DAK erklärt dazu: Der Arzt müsse sich „in einem persönlichen Telefongespräch von Ihrem Gesundheitszustand überzeugen“.

Per Telefon krankschreiben weiterhin möglich: Menschen sollen geschützt werden

Dieser kann die betroffene Person dann für bis zu sieben Tage krankschreiben. Anschließend kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einmal um weitere sieben Tage verlängert werden. Durch die telefonische Krankschreibung sollen besonders chronisch Kranke und das Praxispersonal geschützt werden. Erstere müssen öfters die Arztpraxis besuchen und somit vor vermeidbaren Infektionen geschützt werden. Liegt danach weiterhin eine Krankheut vor, kann die Krankschreibung per Telefon einmalig für weitere sieben Tage verlängert werden. Dazu bleibt die Krankschreibung per Videosprechstunde dauerhaft erlaubt.  

Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss sei es derzeit schwer abschätzbar, wie sich die Corona-Fallzahlen über den Winter entwickeln. „Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison“, sagte der Vorsitzende Josef Hecken der Tagesschau. Die telefonische Krankschreibung wurde erstmalig im Frühjahr 2022 eingeführt und seitdem bereits mehrmals verlängert. Kurzzeitig lief sie sogar aus, ehe die telefonische Krankschreibung bei Erkältungssymptomen im August wieder eingeführt wurde.

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

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