Wetter-Warnungen
Schneechaos droht: Fällt am Freitag die Schule in NRW aus? Diese Regeln gelten
Ein Wintereinbruch sorgt in Deutschland für Schnee und Glätte. Ab wann ist in NRW schulfrei, wer entscheidet – und was gilt bei Busausfällen?
Hamm - Der Blick aus dem Fenster am Freitagmorgen, 9. Januar, entscheidet für viele Familien über Stress oder Entspannung: glatte Straßen, Schnee auf Gehwegen, vielleicht schon die erste Nachricht über ausfallende Busse. Während bundesweit ein massiver Wintereinbruch ansteht und ein Schneesturm auch auf NRW zusteuert, fragen sich viele Eltern und Schüler in NRW ganz konkret: Findet der normale Unterricht statt – oder bleibt die Schule zu?
Grundsätzlich gilt in NRW: Es gibt nicht automatisch schulfrei, nur weil es schneit oder glatt ist. Das erklärt das Ministerium für Schule und Bildung NRW auf seiner Homepage. Entscheidend ist immer, wie gefährlich die Wetterlage wirklich ist – und wie sie sich auf den Schulweg auswirkt.
Wenn es plötzlich glatt wird: Eltern dürfen selbst entscheiden
Tritt Schnee oder Glätte plötzlich auf und es gibt keine offizielle Ansage, dass der Präsenzunterricht ruht, liegt die Entscheidung zunächst bei den Eltern. Sie dürfen im Einzelfall selbst einschätzen, ob der Schulweg für ihr Kind sicher und zumutbar ist. Ist das nicht der Fall, dürfen Kinder zu Hause bleiben. Diese Fehltage gelten laut Schulministerium NRW als entschuldigt – Eltern müssen also keine Strafe oder Ärger befürchten.
Ein wichtiger Punkt: Die Schule kann für diese Kinder zusätzliche Aufgaben digital bereitstellen. Das ist aber kein regulärer Distanzunterricht, sondern eher eine pragmatische Lösung, damit niemand komplett abgehängt wird.
Wetterchaos in Deutschland: Wann es in NRW offiziell „schulfrei“ gibt
Anders ist die Lage, wenn Schnee oder Glatteis ein größeres Ausmaß annehmen. Bei starkem Schneefall, Glatteis oder anderen extremen Wetterlagen bewerten die Bezirksregierungen und das Schulministerium gemeinsam die Situation. Grundlage dafür sind die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), wie aus dem Unwetter-Erlass der sogenannten BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) hervorgeht.
Kommt man zu dem Schluss, dass der Schulweg für viele Kinder zu gefährlich ist, kann das Ruhen des Präsenzunterrichts angeordnet werden – für einzelne Regionen oder im Extremfall sogar landesweit. Dann bleiben Schüler zu ihrem eigenen Schutz zu Hause. In diesem Fall findet Unterricht auf Distanz statt oder es werden Aufgaben bereitgestellt. Schulen informieren Eltern und Schüler über die bekannten Kanäle.
Falls Kinder trotzdem noch in der Schule ankommen, weil die Information sie nicht rechtzeitig erreicht hat, müssen sie dort betreut werden. Auch das ist laut Ministerium für Schule und Bildung NRW klar geregelt. Gleiches gilt für Ganztagsangebote: Die Schulen informieren die Träger, damit Betreuung organisiert werden kann.
Schulfrei? So erfahren Eltern und Schüler davon
Unabhängig von offiziellen Ansagen gilt immer: Der Schutz der Kinder steht an erster Stelle. Wenn Schnee und Glätte den Schulweg gefährlich machen, dürfen Eltern im Zweifel auf Nummer sicher gehen. Offizielle Entscheidungen über Schulausfälle sollen laut Erlass spätestens bis 18 Uhr am Vortag kommuniziert werden – spätestens dann lohnt sich ein Blick auf Schulmails, Webseiten oder lokale Nachrichten. In der ersten vollständigen Januarwache sollten Schüler und Eltern aber bereit gut informiert sein. Auf Anfrage von wa.de heißt es aus dem Schulministerium: „Um angesichts der dynamischen Wetterlage einen sicheren Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, informiert das Schulministerium bereits seit Anfang der Woche u.a. über die sozialen Medien und das Bildungsportal darüber, welche Regelungen bei Schnee und Eis gelten.“
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