Weiteres Gutachten nötig
Grubenwassereinleitung in Lippe: RAG plant Pumpstart für 2026
Ab 2026 soll Grubenwasser in die Lippe eingeleitet werden. Die Genehmigung hängt von einigen Auflagen ab. Einwände von Gegnern könnten den Zeitplan durchkreuzen.
Bergkamen – Bis hierher keine Einwände. Das ist die Kurzfassung der Stellungnahme der Stadt Bergkamen zum bergrechtlichen Teil im Verfahren für die erneute Grubenwassereinleitung über Haus Aden in die Lippe.
Grubenwassereinleitung: RAG plant Pumpstart für 2026
Dazu muss man wissen, dass die Beurteilung der ökologischen Verträglichkeit von maximal 14,9 Millionen Kubikmeter jährlich aus den Gruben, für den Fluss an dieser Stelle keine Rolle spielt. Das geschieht in einem gesonderten wasserrechtlichen Verfahren, für das die RAG entgegen früherer Terminankündigungen noch gar keinen Antrag gestellt hat. Sie will abwarten, welche Hinweise sich über wasserwirtschaftliche Aspekte im laufenden Bergrechtsverfahren für die Einleitgenehmigung nach Wasserrecht ergeben, um diese noch berücksichtigen zu können, wie Werner Grigo auf Anfrage erläuterte.
Mit dem Pumpen müsse voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 begonnen werden, so der RAG-Fachmann für diese Genehmigungen. Bis dahin muss die Kernfrage für diese Ewigkeitsaufgabe des Nachbergbaus im noch ausstehenden Verfahren beantwortet sein: Unter welchen technischen Umständen und Reinigungsauflagen darf das mit Schadstoffen belastete Wasser in die Lippe abgeschlagen werden, ohne dass Mensch, Tier- und Pflanzenwelt Schaden nehmen?
Mit Antragsstellung stünden dafür im Wasserrechtsverfahren eineinhalb Jahre zur Verfügung, das sei „nach allgemeiner Verwaltungspraxis ausreichend“. Inwieweit Einwände erklärter Gegner der Wiedereinleitung den Zeitplan durchkreuzen können, bleibt abzuwarten. Mit Erreichen des Wasserstands von -600 Metern, die bisher im Abschlussbetriebsplan als Marke für den Pumpbetrieb auf Dauer festgelegt sind, will die RAG nun erste Teilmengen fördern im weiteren Anstieg des Wassers bis -380 Meter. Das soll den Schadstoffaustrag, insbesondere von Salz, im ersten Moment und dann auf alle Zeiten senken. Durch physikalische Effekte will man auch das gefürchtete PCB gleich unter Tage halten. Kritiker verlangen gleichwohl eine Filterung über Tage.
Grubenwasser: Fläche für Aufbereitungsanlage
Das Vorgehen für die Betriebsplanänderung erscheint der Stadtverwaltung schlüssig dargelegt, wie es in der Stellungnahme heißt. „Positiv anzumerken“ sei, so der Technische Beigeordnete Jens Toschläger als Unterzeichner, dass die RAG einer Forderung der Stadt nachkomme: An der Königslandwehr/Ecke Am Rothenbach hält die RAG sieben Hektar Fläche für den Fall vor, dass im ausstehenden Verfahren eine Aufbereitungsanlage verlangt wird. Dieser Aspekt, so die Verwaltung, ließe sich „an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen“. Das erfolge im Wasserrechtsverfahren.
Unter dem Punkt „Mitteilungen der Verwaltung“ hat Toschläger den Bauausschuss darüber am 12. September informiert. Den Fraktionen blieb eh nur die Kenntnisnahme. Die Post war raus, die Eingabefrist am 9. September abgelaufen.
Das hielt Werner Engelhardt (BergAuf) als ärgsten Kritiker nicht davon ab, die Befürchtungen zu Umweltschäden zu wiederholen. Dass die Verwaltung zudem die Einschätzung der RAG-Gutachter zu Hebungen infolge des Wasseranstiegs teilt, stellt für ihn die Realität von Hauseigentümern mit Bergschäden auf den Kopf.
Bis maximal 30 Zentimeter könne sich der Boden heben. Das habe aber keine Bergschadensrelevanz. Kopfschütteln bei Engelhardt: „Ich lade Sie zu mir nach Hause ein. Da geht ab einem Zentimeter Hebung schon die Tür nicht mehr zu.“
