Grubenwasserhaltung

Bangen um Bundesförderung fürs „Kettenhemd“: RAG verschiebt Hebewerk-Bau erneut

Das geplante Grubenwasserhebewerk: So soll es aussehen.   Visualisierung: Planungsbüro Mecke Palme
+
Das geplante Grubenwasserhebewerk: So soll es aussehen.   Visualisierung: Planungsbüro Mecke Palme

Die RAG hat die Errichtung ihres Gebäudes zur Grubenwasserhaltung auf dem Gelände der Wasserstadt Aden ein zweites Mal verschoben. Damit sinken die Chancen der Stadt weiter, die fest eingeplanten Fördermittel zur Ausstattung des 30 Meter hohen Industriebaus mit einer ansehnlichen Fassade auch wirklich zu bekommen. Hoffnung gibt es allerdings noch – und Ideen zur Problemlösung.

Bergkamen – Es geht um 1,45 Millionen Euro. Diese Summe hat der Bund der Stadt zugesagt, damit Bergkamens künftiges Vorzeige-Wohngebiet nicht von einem plumpen Betonklotz verunstaltet wird. Aber schon mit der ersten Verschiebung des Baustarts wird der Bewilligungszeitraum überschritten.

Betrieb erst ab 2030

Eigentlich hätte das Gebäude 2024 fertiggestellt werden müssen. Anfang Juni hieß es jedoch, dass es bei der RAG einen Zeitverzug von zwei Jahren gebe – wobei sich die Stadtverwaltung noch optimistisch zeigte, den Fördergeber dazu bewegen zu können, den Bewilligungszeitraum einfach zu verlängern.

Mitte Juni aber kündigte die RAG an, das Grubenwasser bis zum Abpumpen in die Lippe deutlich höher ansteigen zu lassen als bis dato geplant. Damit wird auch das Hebewerk erst später benötigt. Von einem Betrieb ab 2030 hat die RAG zuletzt gesprochen.

Stadt in Bedrängnis

Der erneut veränderte Zeithorizont bringt die Stadt noch stärker in Bedrängnis, räumt deren Technischer Beigeordnete Jens Toschläger ein. „Er ist für uns aber auch Auftrag, noch intensiver mit der RAG zu sprechen“, sagt er. Zudem müssten generell die Auswirkungen der neuen Pläne zur Grubenwasserhaltung (380 statt 650 Meter Abpumptiefe) thematisiert werden. „Wir planen, einen Vertreter des Unternehmens für die nächste Sitzung des Umweltausschusses am 31. August einzuladen“, erläutert Toschläger.

Das Gebäude zur Grubenwasserhaltung kostet geschätzt insgesamt 3,47 Millionen Euro. Die RAG ist mit 1,3 Millionen Euro dabei, der Eigenanteil der Stadt bei der Fassadenförderung beläuft sich auf 720 000 Euro. Auf die besondere Gestaltung zu verzichten, falls die Bundesmittel nicht fließen, ist für die Politik keine Option. Das zeigte die jüngste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Juni.

Mesh-Vorhang vorproduzieren?

Das Gebäude soll an seinen vier Seiten mit einem Mesh-Vorhang versehen werden, einer Art Kettenhemd. Toschläger kann sich vorstellen, dass dieses schon zeitnah produziert und erst einmal eingelagert wird. Auf dem Papier könnte damit eine Art Baustart erfolgen, sodass der Bund die Bedingungen zur Auszahlung der Fördermittel als erfüllt ansieht. „Das alles muss aber noch besprochen werden“, sagt der Beigeordnete. Ende des Jahres sei dies frühestens möglich.

Die Politik hatte bereits durchblicken lassen, dass sie die RAG als Verursacherin der Misere mit in die Verantwortung nehmen will, falls der Bund die Fördergelder streicht. Ob sich die Aktiengesellschaft in dem Fall finanziell engagiert, scheint fraglich. Warum sollte es für einen reinen Zweckbau mehr zahlen als nötig?

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare