Bundes-Immissionsschutzgesetz

Neue Verordnung ab 2024: Welche Kaminöfen bald verboten sind

Wer einen älteren Holzofen besitzt, muss ihn unter Umständen bis Ende 2024 nachrüsten. Welche Öfen betroffen sind, und was im Fall der Fälle zu tun ist.

Ob Kamin-, Kachel- oder Schwedenofen: In Deutschlands Wohnzimmern wird oft und gerne mit Holz geheizt, manche Modelle sparen sogar Energiekosten. Eine neue Verordnung könnte für so manchen alten Holzofen jedoch das Aus bedeuten. Was dahinter steckt und welche Öfen genau betroffen sind – ein Überblick.

Warum müssen bestimmte Kaminöfen ausgetauscht werden?

Aufgrund einer Verordnung müssen bestimmte Kaminöfen bis Ende 2024 ausgetauscht werden. (Symbolbild)

2024 tritt die nächste Stufe des sogenannten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Das Gesetz besagt, dass ältere Holzöfen nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie bestimmte Emissionswerte überschreiten. Der Feinstaub, der bei der Verbrennung von Holz entsteht, kann nämlich die Atemwege angreifen und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Um die gesundheitliche Belastung zu verringern, sorgt der Gesetzgeber dafür, dass nach und nach alte Holzöfen durch neue, emissionsärmere Ofengenerationen ersetzt oder zumindest nachgerüstet werden.

Welche Öfen sind bald verboten?

Von der Verordnung sind aktuell alle Holz- und Kaminöfen betroffen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen worden sind. Besitzer haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten oder stillzulegen. Spätestens 2025 sind alle Holzöfen verboten, welche die neuen Grenzwerte nicht einhalten.

Allerdings gelten hier auch Ausnahmen, die nicht von der Verordnung betroffen sind. „Dazu gehören Badeöfen, Grundöfen, wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die man als Wärmespeicherofen nutzt, Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, historische Öfen und Kamine, die man vor 1950 errichtete oder herstellte sowie offene Kamine“, informiert das Portal Agrarheute.

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Für ältere Kaminofengenerationen gelten die Grenzwerte bereits jetzt. Um nachzuweisen, dass der eigene Ofen die Vorschriften einhält, kann der Schornsteinfeger oder der Hersteller einen entsprechenden Nachweis ausstellen. „Alle Kaminöfen, die nach 2010 produziert wurden, halten die vorgeschriebenen Grenzwerte offenbar ein. Hier reicht als Nachweis das Typschild“, heißt es bei Agrarheute.

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Was muss ich tun, wenn mein Kaminofen betroffen ist?

Ist Ihr Kaminofen betroffen, muss er umgerüstet werden – hier hilft der örtliche Schornsteinfeger. Für die Nachrüstung müssen Sie je nach Typ mit Kosten von 700 Euro aufwärts einkalkulieren, wie das Portal Chip.de errechnet hat. Bei älteren Kaminöfen macht dies jedoch oft keinen Sinn, da Nachrüstung und die anschließende Messung oft teurer sind als einen neuen Ofen zu kaufen und einzubauen. Eine solche Anlage arbeitet zudem wesentlich effizienter und soll laut Chip.de bis zu einem Drittel weniger Brennstoff verbrauchen. Wer seinen Kaminofen richtig anheizt, kann dabei ebenfalls Brennholz sparen, allerdings dürfen nicht alle Materialien im Kaminofen verbrannt werden, sonst droht ein saftiges Bußgeld. Ist eine Nachrüstung technisch nicht möglich und kommt auch kein neuer Holzofen infrage, muss der alte stillgelegt werden.

Rubriklistenbild: © Thomas Trutschel/photothek.de/Imago

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