Influencer und Steuern

Social-Media-Stars: Ich bin Influencer – muss ich Steuern bezahlen?

Unternehmen setzen verstärkt auf Kooperationen mit sogenannten Influencern, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Doch gilt die Steuerpflicht in Deutschland auch für Influencer? 

Die Welt der Influencer hat sich in den letzten Jahren zu einer florierenden Branche entwickelt. Diese Social-Media-Persönlichkeiten beeinflussen ihre Follower maßgeblich. Ein Grund für Unternehmen, verstärkt auf Kooperationen mit Influencern zu setzen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Doch wie sieht es mit der Steuerpflicht für die Internet-Persönlichkeiten in Deutschland aus? 

Influencer sind gewerbliche Unternehmer

Wie auch bei jeder anderen Tätigkeit, bei der Einnahmen erzielt werden, sind Influencer steuerpflichtig. Wenn ein Influencer seine Tätigkeit regelmäßig, selbstständig und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, ausübt, wird er steuerlich als gewerblicher Unternehmer eingestuft.

Immer mehr Menschen möchten als Influencer auch Geld verdienen. (Symbolbild)

Verschiedene Steuerarten sind zu prüfen

In Deutschland unterliegen gewerbliche Unternehmer zum einen mit ihrem Gewinn der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer kommt aber nur zum Tragen, wenn der Gewinn aus der Tätigkeit über 24.500 Euro liegt. Zu beachten ist aber auch die Umsatzsteuer, die bei jeder Einnahme zu erheben ist. Allerdings kann man als sogenannter Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die Einnahmen nicht höher als 22.000 Euro im Jahr sind.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Einnahmen sind nicht nur Geld

Vielfach erhalten Influencer gar keine Einnahmen in Geld, sondern testen Produkte, übernachten umsonst in Hotels oder werden zu Veranstaltungen oder kompletten Reisen eingeladen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Sachzuwendungen, die einkommens- wie auch umsatzsteuerlich zu versteuern sind. Dafür ist der Wert anzusetzen, den ein regulärer Käufer für eine Sache oder eine Reise bezahlen müsste. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Sofern derjenige, der etwas bereitstellt, die Einkommensteuer trägt, kann eine Versteuerung beim Influencer unterbleiben.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Frau in Videocall zu Hause
Klempner repariert Abfluss
Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Influencer sollen unbedingt Belege und Schriftverkehr sammeln

Beim Steuerrecht handelt es sich ganz offensichtlich um eine sehr schwierige Materie, die man als Selbständiger möglichst nicht alleine behandeln, sondern bei der man sich immer von einem Fachmann beraten lassen sollte. Startet man seinen Auftritt, sollte man aber in jedem Fall alle Belege sammeln und auch Schriftverkehr mit Unternehmen und Kunden ausdrucken, damit die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden können. Das Steuerrecht hält vielfältige und teure Strafen bereit, wenn man den Anforderungen nicht nachkommt.

Rubriklistenbild: © Xavier Lorenzo/Imago

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare