Einkommensgrenzen

Wer mehr als 62.810 Euro verdient, muss hohen Steuersatz zahlen – „ganz Reiche“ noch drei Prozent mehr

Besserverdiener zahlen momentan 42 Prozent für den Teil ihres Einkommens, der über 62.810 Euro liegt. Steuer-Experten erklären, wie der Spitzensteuersatz zustande kommt.

Wer ein Gehalt von 70.000 Euro im Jahr bezieht, zählt in Deutschland zu den Spitzenverdienerinnen und muss 42 Prozent Einkommensteuer zahlen. „Dieser Spitzensteuersatz gilt für alle Steuerzahler, die mehr als 62.810 Euro im Jahr 2023 verdienen – für 2022 sind es 58.597 Euro“, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert.

Erst für die „ganz Reichen“ falle wieder mehr Steuer an, die sogenannte Reichensteuer. Das bedeute: „Alles, ab einem Jahresverdienst von 277.826 Euro wird mit drei Prozentpunkten mehr als dem Spitzensteuersatz besteuert – nämlich 45 Prozent Einkommensteuer. Für 2022 liege die Grenze „noch bei 277.826 Euro“, erklärten die Lohnsteuerexperten im Januar 2023.

Besserverdiener zahlen 42 Prozent für den Teil ihres Einkommens, der im Jahr 2023 über 62.809 Euro liegt. (Symbolbild)

Wie wird der Spitzensteuersatz berechnet? Der VLH schilderte es anhand eines Beispiels so: „Pauline ist Ingenieurin und bezieht ein Gehalt von 70.000 Euro im Jahr.“ Neben ihrem Gehalt habe sie noch Mieteinnahmen aus einer kleinen Eigentumswohnung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zusammen sind es Einkünfte von 77.000 Euro im Jahr. „Doch ob dafür der Höchststeuersatz zu zahlen ist, weiß Pauline erst, wenn sie eine Steuererklärung abgeben hat“, heißt es in der Mitteilung anhand dieses Beispiels. Denn das Finanzamt berücksichtigt alle Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken könnten. Also zum Beispiel Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und weitere Posten. Erst am Ende der Gesamtrechnung steht das zu versteuernde Einkommen.

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„Für Pauline ergibt sich schlussendlich ein zu versteuerndes Einkommen von 63.000 Euro“, rechnen die Experten vor. Womit sie weiterhin ganz knapp über den 62.810 Euro liegt, für die der Spitzensteuersatz im Jahr 2023 gilt. Dennoch müsse Pauline nicht 42 Prozent ihres Geldes an das Finanzamt überweisen, so der entscheidende Hinweis. Auch Spitzenverdienern stehe der Grundfreibetrag zu. Das heißt: „Der Grenzsteuersatz liegt zwar ab 62.810 Euro bei 42 Prozent, doch am Ende zahlt Pauline für 2023 nur 26,17 Prozent ihres Einkommens an den Fiskus. Das sind 16.487 Euro“, so das Fazit der Lohnsteuerexperten.

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Rubriklistenbild: © Felix Schlikis/Lobeca/Imago

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