Auch Airbnb betroffen

Auch private Anbieter betroffen: Neue Steuer-Regelung für Ebay & Co.

Gebrauchte oder selbst gemachte Produkte lassen sich auf Portalen wie Ebay oder Etsy gut verkaufen. Privatanbieter müssen in Zukunft jedoch das Finanzamt fürchten.

Die gebrauchte, aber noch gut funktionierende Smartwatch, der nicht mehr zur Einrichtung passende Wandschrank für Selbstabholer: Auf Verkaufsplattformen wie Ebay findet sich immer noch der eine oder andere Interessent. Handgestrickte Mode und kreative Arbeiten wiederum haben ihre zahlenden Fans auf Etsy. Der Erlös kann dem Verkäufer durchaus eine nette Summe in den Geldbeutel spülen – auch wenn die Gebühren teilweise ziemlich happig sind.

Schnell verkauft, bald auch versteuert: Deals über Ebay. (Symbolbild)

Verkauf auf Ebay: Neue Steuer-Regelung trifft auch private Deals

Das Finanzamt dagegen bleibt bei privaten Deals bislang in der Regel außen vor. Wer regelmäßig immer wieder gebrauchte oder selbst gebastelte Sachen zu Geld macht, kann zwar durchaus in den Verdacht des gewerbsmäßigen Handels und damit ins Visier der Steuerbeamten geraten. Bisher fehlte denen aber schlicht die Zeit dazu, in Kleinanzeigen und bei Auktionen nach privaten Viel-Verkäufern zu fahnden, zudem gab es keine genau definierten Limits.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Doch das hat sich jetzt geändert. Seit Anfang 2023 müssen Handelsplattformen ihre privaten Heavy-User von sich aus dem Finanzamt melden. Das entsprechende Gesetz dafür setzt eine EU-Richtlinie um, und trägt den sperrigen Titel Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Auch die Abkürzung PStTG klingt nicht viel schlanker.

Verkauf auf Ebay: Meldepflicht gilt auch für Etsy und Airbnb

Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln. Diese werden dann bei der Steuererklärung des Betreffenden ganz genau hinschauen. Ehrlichkeit ist also einmal mehr oberste Steuerbürgerpflicht.

Das gilt im Übrigen nicht nur für fleißige Anbieter auf Ebay, Etsy und ähnlichen Online-Handelsplätzen. Auch Zimmervermittler wie Airbnb unterliegen der neuen Meldepflicht – eben alle Portale, auf denen (auch) Privatleute Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten.

Rubriklistenbild: © monticello/Imago

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