OB zum Glasverbot: „Wollen Belästigungen verhindern“

Thomas Hunsteger-Petermann
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Thomas Hunsteger-Petermann

HAMM - War die Klage der Piraten der Grund für die neue Verordnung über Sicherheit und Ordnung? Und darf man seine Cola jetzt nicht mehr am Bärenbrunnen trinken? Michael Girkens fragte bei Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (CDU) nach.

Sagen Sie uns bitte in einem Satz, warum Sie die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ neu fassen.

Thomas Hunsteger-Petermann: Weil es so viele Beschwerden der Bewohner in allen Stadtteilen gibt, auf die wir reagieren wollen. Mit den bisherigen Mitteln konnten wir die Probleme nicht lösen, weil das Glasverbot nur in Teilen der Innenstadt gilt.

Muss ich jetzt fürchten, Ärger zu bekommen, wenn ich mich in der Mittagspause mit einer Zeitung und einer Flasche Bier an den Bärenbrunnen setze?

Hunsteger-Petermann: Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Natürlich dürfen Sie und jeder andere auch am Bärenbrunnen sitzen und die Bildzeitung lesen. Das ist nicht verboten. Aber wenn daraus ein Trinkgelage entsteht, wird es problematisch. Das ist genau der Punkt, den wir

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unterbinden wollen: Wir wollen keine Glasscherben und keinen Lärm. Außerdem wollen wir mögliche Belästigungen von Anwohnern und Passanten verhindern. Ausdrücklich nicht gemeint ist die ältere Dame , die sich mit der Zeitung an den Brunnen setzt und ihr Wässerchen trinkt. Ich bin sicher, dass der kommunale Ordnungsdienst das differenzieren kann.

Die Neufassung der Verordnung und das Glasverbot sind in einer großen Teilmenge gleich. Legen Sie die Neufassung jetzt vor, weil Sie fürchten, dass die Klage der Piratenpartei gegen das Glasverbot erfolgreich ist?

Hunsteger-Petermann: Erstens: Der wesentliche Unterschied der neuen Verordnung liegt darin, dass mit ihr alle sieben Stadtbezirke erfasst werden. Eine Schnittmenge findet sich nur im Bereich der Innenstadt, und da auch nur in Teilbereichen. Zweitens: Wir halten das Glasverbot aufrecht und glauben, dass es vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat. Bei einer anders lautenden Entscheidung greift die neue Verordnung eben auch für Teilbereiche des Glasverbots. Sie gilt unter anderem für alle Spielflächen und Bolzplätze. Allein deren Zahl zeigt, dass die Verordnung weit über das Glasverbot in der Innenstadt hinausgeht.

Weitere Reaktionen und Meinungen:

"Sofern die Angelegenheit rechtssicher ist, bestehen von unserer Seite keine Bedenken. Vom Grundsatz her haben wir nichts gegen eine Ausweitung des Glasverbotes." Monika Simshäuser, SPD

"Viele Menschen – insbesondere junge – sind orientierungslos. Ihnen fehlt in dieser Stadt jegliche berufliche Perspektive, Ihnen fehlen Ansprechpartner (aufsuchende Sozialarbeit), Ihnen fehlen Häuser der offenen Tür. Verbote ändern an dieser Lebensperspektive nichts. In dieser Stadt wird nur noch verwaltet, insofern passen auch Glasverbote in Hamm ins Bild, denn die kosten kein Geld." Roland Koslowski, Linke

"Die Freiheit des Menschen wird nicht dadurch eingeschränkt, dass man das Festhalten an Trinkflaschen und gegebenfalls entstehenden Scherben verbietet. Ob darüber hinaus damit der exzessive Alkoholgenuss in diesen Gebieten eingeschränkt wird, ist fraglich." Ulrich Kroker, Grüne

"Wir unterstützen die Initiative des Oberbürgermeisters. Wenn ich mit meinen Kindern auf einen Spielplatz gehe, will ich mit ihnen anschließend auch nicht Krankenhaus fahren müssen, weil sie Scherben in den Füßen haben." Ingo Müller, FDP

"Angeblich geht es der Stadt um den Schutz der Bürger vor Schnittverletzungen. Wo in Hamm ist die Gefahr höher, dass Gläser zerbrechen und anschließend zu Schnittverletzungen führen, am Drogenpavillon oder vor der Pauluskirche?" Martin Kesztyüs, Piraten

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