Um bis zu 100 Prozent
Ordnungswidrigkeit: Hamm will Geldbußen erhöhen
HAMM ▪ Die Stadt Hamm will die Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten drastisch erhöhen. Die Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hamm“, der der Rat in seiner Sitzung am 5. März zustimmen soll, sieht Steigerungen von bis zu 100 Prozent vor. Ganz neu ist zudem ein Passus über die Beseitigungspflicht von Schneeüberhängen und Eiszapfen.
In Paragraph 20 werden insgesamt 30 Ordnungswidrigkeiten aufgelistet. In den Absätzen zwei und drei heißt es dann: „Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1 500 Euro geahndet werden, soweit andere Bestimmungen nicht eine höhere Geldbuße vorsehen. Bei schwerwiegenden Verstößen beträgt die Geldbuße nicht unter 300 Euro. Das Zurücklassen von Exkrementen (...) auf einer Fläche, auf die Tiere nicht mitgenommen werden dürfen (...), gilt regelmäßig als schwerwiegender Verstoß.“ Die derzeit gültige Verordung stammt aus dem Jahr 1998 und sieht Beträge von 2 000 beziehungweise 300 D-Mark vor. Laut Stadtsprecher Christian Strasen gelten seit der Euro-Einführung 1 000 und 150 Euro. Der Hundehaufen auf dem beispielsweise Spielplatz (nicht auf dem Gehweg) soll das Herrchen künftig also doppelt so teuer kommen.
Wie bereits berichtet, dient die Neufassung der Verordnung auch dazu, um ein stadtweites Glasverbot durchzusetzen. Es gibt darüber hinaus aber noch weitere Neuerungen. Demnach sind Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden vom Verfügungsberechtigten unverzüglich zu entfernen, sobald eine Gefahr für Personen oder Sachen besteht. Im Umkehrschluss bedeute das aber nicht, dass das Entfernen von Schnee und Eis bisher keine Pflicht war oder keine Rechtsgrundlage hatte. So verweist der Stadtsprecher auf die Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers. ▪ asc