Bezirksregierung bezieht Stellung

Flugplatzfest abgesagt: Nur der Doppeldecker war das Problem

Die Antonov An2 aus Ballenstedt war schon öfter in Hamm im Einsatz.
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Die Antonov An2 aus Ballenstedt war schon öfter in Hamm im Einsatz.

Hamm/Münster - Nach der Absage des Flugplatzfestes durch den Luftsportclub Hamm (LSC) hat die Bezirksregierung Münster das Verbot von Rundflügen mit einem Antonov-Doppeldecker bekräftigt. Aus Sicht der Behörde hätte das Fest ohne die Antonov aber durchaus stattfinden können.

Der LSC hatte das für den 3. und 4. August geplante Flugplatzfest am Wochenende kurzfristig abgesagt, weil die Bezirksregierung Rundflüge mit einer Antonov An2 des Luftsportclubs Ballenstedt (Sachsen-Anhalt) nicht genehmigt hatte. Die Einnahmen aus diesen Rundflügen tragen nach LSC-Angaben jedoch erheblich zur Finanzierung des Flugplatzfestes bei, sodass man sich zur Absage des Festes entschloss.

Dabei war die Ballenstedter Antonov bereits mehrfach beim Hammer Flugplatzfest im Einsatz. Nach Darstellung der Münsteraner Behörde hat der Verein, dem das Flugzeug gehört, jedoch keine Genehmigung für die „gewerbliche Beförderung von Fluggästen“ – und darunter fallen für die Behörde auch kurze Rundflüge gegen Bezahlung. Der LSC nannte hier keine Preise; ein 15-Minuten-Rundflug in einer Cessna kostet am Flugplatz jedoch 70 Euro.

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Plädoyer für kommerziellen Anbieter

Aufgrund verschärfter luftrechtlicher Vorgaben habe man den Rundflügen mit einem Vereinsflugzeug nicht zugestimmt, sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung. Die Behörde legt dem LSC die Verpflichtung eines kommerziellen Anbieters nahe: Es gebe mehrere Rundflugunternehmen in Deutschland, auch in Nordrhein-Westfalen, die so einen Doppeldecker fliegen und das notwendige „Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC)“ besitzen, so die Sprecherin.

Der gewerbliche Flugbetrieb unterscheide sich vom Flugbetrieb in den Vereinen unter anderem durch die Lizensierung der Piloten, die Überwachung der technischen Umgebung und die Auditierung. Dass einzelnen Piloten oder Flugzeugen die Teilnahme an solchen Veranstaltungen untersagt werde, so die Sprecherin weiter, sei „ein übliches Verfahren“.

Nicht das Fest selbst verboten

Die Bezirksregierung betonte, nur den Antonov-Einsatz, nicht aber das Flugplatzfest verboten zu haben. Die Entscheidung zur Absage habe der Veranstalter getroffen, so die Sprecherin. Aus Sicht der Behörde hätte das Fest bis auf die Antonov im genehmigten Rahmen stattfinden können. Rundflüge mit andern Luftfahrzeugen seien möglich gewesen.

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