Zwei Sumpfeichen werfen Schatten auf eine Solaranlage, dürfen aber nicht weichen
Bäume oder Photovoltaik? Hammer steht vor Nachhaltigkeits-Dilemma
Patrick Mohr aus Berge darf die großen Bäume auf seinem Grundstück nicht fällen. Das würde er sehr gerne, weil sie seiner Photo-Voltaik-Anlage eine Menge Licht rauben.
Berge – Ein Stück Unabhängigkeit inmitten der Energiekrise – und ganz nebenbei noch einen Beitrag für das Einsparen von Ressourcen geleistet. Patrick Mohr aus Berge (Hamm) fühlte sich richtig gut, als er gemeinsam mit seiner Familie die Entscheidung traf, eine Photovoltaik-Anlage auf sein Hausdach setzen zu lassen. Im November 20022 installierte die Firma die Module auf dem Dach des Einfamilienhauses am Käthe-Kollwitz-Weg. Doch aus der großen Vorfreude ist nun zunächst ein großes Ärgernis geworden.
Zwar ist die Anlage in Betrieb, aber damit sie auch jeder Sonnenstrahl erreicht, müssten eigentlich noch zwei Bäume auf dem rund 250 Quadratmeter großen Grundstück weichen. So war es zumindest von vornherein geplant. Die Bäume werfen bei entsprechendem Sonnenstand große Schatten auf das Grundstück und auch auf das Dach. „Und sie sind noch nicht einmal ausgewachsen. Sie werden noch deutlich höher“, hat Mohr in Erfahrung gebracht. Darunter würde die Leistung seiner Anlage noch weiter leiden.
Neue Baumschutzsatzung
Womit Mohr nicht gerechnet hatte: Die Stadt Hamm erteilt ihm keine Genehmigung für das Fällen der Sumpfeichen, die der Vorbesitzer des Hauses dort vor einigen Jahren gepflanzt hatte. Die Stadt begründet dies mit der bestehenden neuen Baumschutzsatzung. Demnach sind Laubbäume mit einem entsprechendem Stammumfang innerhalb bebauter Ortsteile vor Fällungen oder Schädigungen geschützt. Daher sei es verboten, diese zu fällen, teilt die Stadt Hamm mit – dass sie auf privatem Grund stehen, hat keine besondere Bedeutung.
„Und was ist mit einer Sondergenehmigung?“, möchte Mohr wissen. Denn es könne ja nicht sein, dass sein nachhaltig gedachtes Projekt in der Weise behindert werde. „So eine Initiative muss doch eigentlich unterstützt werden“, findet er. Insbesondere, weil es politischer Wille ist, mehr Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen, wie sich an vielen anderen Projekten zeigt.
Einzelfallentscheidung
Doch die Stadt bleibt zunächst bei ihrer Entscheidung. Dabei gibt es die Möglichkeit, Bäume in besonderen Fällen entfernen zu lassen. „Die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung stellt stets eine Einzelfallentscheidung dar“, erklärt die Stadt dazu. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage könne ein für die zu treffende Entscheidung relevantes Kriterium sein, fügt Stadtsprecher Tom Herberg hinzu und bleibt dabei allgemein. Denn „eine Stellungnahme zu dem genannten Einzelfall ist nicht möglich, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt“, so Herberg auf die Situation im Garten der Familie Mohr angesprochen.
Ein Verfahren läuft, Mohr hat gegen die Entscheidung der Stadt Hamm Einspruch eingelegt. „Ich finde es widersprüchlich, dass im Pilsholz-Wald etliche Bäume gefällt werden dürfen, damit mehr Licht auf die Wege scheint. Und bei mir müssen zwei Bäume stehen bleiben, die mir Licht für die Produktion von sauberem Strom nehmen“, so Mohr.
Nachpflanzung versprochen
Und ganz nebenbei hatte er von Experten erfahren, dass die beiden Sumpfeichen ohnehin an einem für sie völlig ungeigneten Platz stehen. Denn wie der Name schon sagt, bevorzugt diese Art von Laubbäumen eher sumpfige, feuchte Böden. „Das ist bei mir ja gar nicht gegeben“, so Mohr, der selbstverständlich zwei Bäume nachpflanzen würde, wie er versicherte. „Sie würden nur kleiner ausfallen und etwas anders platziert im Garten“, so Mohr.