Renten

Milliardenlast: Versteckte Kosten der Rentenkasse, obwohl keiner Beiträge zahlt

Die Rentenkasse muss mehr als nur die Altersrente finanzieren. Versicherungsfremde Leistungen bringen das System an die Grenzen und kosten die Deutschen Milliarden.

Berlin - Die Anzahl der Rentner, die von jedem Beitragszahler durch seine Rentenbeiträge unterstützt werden müssen, nimmt zu. Der sogenannte „Generationenvertrag“ sieht eigentlich vor, dass die erwerbstätigen Generationen mit ihren Beiträgen die Rente der älteren Generationen unterstützen und gleichzeitig den Anspruch erwerben, in der Zukunft selbst versorgt zu werden.

Milliardenlast: Verborgene Kosten der Rentenkasse, obwohl keiner Beiträge zahlt

Jedoch gerät das Rentensystem zunehmend unter Druck. Dies liegt unter anderem daran, dass es nicht nur die traditionelle Altersrente finanzieren muss. Die sogenannten versicherungsfremden Leistungen belasten die Rentenkasse zusätzlich und könnten die Deutschen Milliarden kosten. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auch erhebliche Summen für Renten, die nicht zur klassischen Altersrente gehören. Welche das sind, wird auf ihrer Website aufgeführt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt die 2014 eingeführte „Mütterrente“ auf eine merkwürdige Weise: „Sie ist weder eine eigene Rentenart noch eine Leistung ausschließlich für Mütter. Damit wird vielmehr die Verlängerung der Kindererziehungszeit von zwölf auf 24 Kalendermonate für vor 1992 geborene Kinder in der Rente bezeichnet.“ Die „Mütterrente“ ist im Grunde nur ein Teil der regulären Rente.

Milliarden für Mütterrente – die eigentlich gar keine Mütterrente ist

Seit dem 1. Januar 2019 gilt zudem die „Mütterrente II“, die besagt, dass Müttern und Vätern für Kinder, die vor 1992 geboren sind, ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit angerechnet wird. Das entspricht etwa einem halben Entgeltpunkt. Zusammen haben Mütterrente I und II im Jahr 2022 rund 12,9 Milliarden Euro gekostet, zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland eine Sprecherin der Rentenversicherung.

Laut dem BMAS wird die Mütterrente – genauer gesagt das Maßnahmenpaket, zu dem sie gehört – teilweise aus Beitragszahlungen und zu etwa 40 Prozent aus Steuern finanziert. Die Grundsicherung im Alter ist ein Sonderfall und wird nicht direkt als Rente klassifiziert. Laut der Deutschen Rentenversicherung haben bedürftige Menschen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Eine Grundsicherung erhält man auch, wenn man „dauerhaft voll erwerbsgemindert“ und mindestens 18 Jahre alt ist – diese Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor man die Grundsicherung beziehen kann.

So stützt der Staat Hinterbliebene – Millionen für die „Witwenrente“

Die Grundsicherung wird unabhängig davon gewährt, ob die Betroffenen bereits eine Altersrente erhalten. Sie müssen jedoch das Rentenalter für die Regelaltersrente erreicht haben. In den kommenden Jahren wird diese Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Mittel für die Grundsicherung stammen aus Steuerzahlungen und vom Sozialhilfeträger.

Ende 2022 bezogen laut Focus etwa 658.500 Rentner die Grundsicherung im Alter. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt an, dass die Bruttoausgaben für die Grundsicherung im Alter 2023 rund 10,4 Milliarden Euro betragen hatten.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Hinterbliebenen Schutz im Falle des Todes des Lebenspartners. Sie kann fehlenden Unterhalt in Form sogenannter Hinterbliebenenrenten ersetzen – zumindest teilweise. Innerhalb der GRV gibt es die kleine Witwenrente, die 25 Prozent der Rente des verstorbenen Lebenspartners ersetzt, und die große Witwenrente (55 Prozent der Rente des Verstorbenen).

Wenn eine Witwe oder ein Witwer erneut heiratet, verfällt der Anspruch auf die Witwenrente. Stattdessen können die Betroffenen dann von einer Rentenabfindung als „Startkapital“ profitieren. Laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung bezogen Ende 2022 mehr als fünf Millionen Menschen eine Witwen- oder Witwerrente. Wie viel davon durch reguläre Beitragszahlungen gedeckt ist, teilt die DRV nicht mit.

Verborgene Kosten der Rentenkasse: Rente mit 63

Ähnlich wie bei der Mütterrente hat sich auch bei der Rente mit 63 ein irreführender Name eingebürgert, der nun aber allgemein verwendet wird. Eigentlich heißt sie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ und gilt für alle, die mindestens 45 Jahre lang in die Rente eingezahlt haben. Sobald sie diese Grenze erreicht haben, können sie abschlagsfrei in Rente gehen – selbst wenn sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben sollten.

Der Name entstand, weil es durch eine Nachbesserung von 2014 denjenigen, die vor 1953 geboren waren, möglich war, ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Derzeit steigt das Alter, in dem dies möglich ist, schrittweise auf 65 Jahre an. Da sich dieses Wissen nur schwer durchsetzt, müssen Politiker regelmäßig daran erinnern – kürzlich hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verkündet, die Rente mit 63 gebe es nicht mehr.

Da die Rente mit 63 eigentlich die normale Rente ist, sind die meisten ihrer Beiträge durch die Einzahlungen der arbeitenden Bevölkerung gedeckt. Allerdings muss die Rentenkasse die durch die Nachbesserung entstandene Lücke bezahlen, also auf die 0,3 Prozent Abschläge pro Monat verzichten, von denen die Rentner mit 63 profitieren. Dies kostet sie laut der DRV rund 36 Milliarden Euro pro Jahr.

„Fremdrenten“ – Staat gibt Millionen für die Rente aus

Schließlich bezeichnet „Fremdrenten“ alle Leistungen, die unter dem Fremdrentengesetz (FRG) fallen. Dieses ermöglicht es, ausländische „fremde“ Arbeitszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen. „Fremdrente erhalten Deutsche, die als Vertriebene, Aussiedler oder Spätaussiedler aus den früheren deutschen Ostgebieten, der ehemaligen Sowjetunion oder aus bestimmten Gebieten Mittel- und Osteuropas nach Deutschland gekommen sind“, schreibt der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten dazu.

Dies sind klassische, nicht beitragsgedeckte Leistungen: Die Rentenkasse muss sie auszahlen, obwohl dafür keine Beitragszahlungen fließen. Zwar zahlt die Bundesregierung jedes Jahr einen bestimmten Betrag (Bundeszuschuss) an die Rentenversicherung, um solche versicherungsfremden Leistungen zu zahlen, aber es gibt keine wirkliche Dokumentation. Es ist auch nicht klar, ob die Zahlungen des Bundes ausreichen, um alle versicherungsfremden Leistungen abzudecken.

Im Jahr 2022 sollen etwa 1,1 Millionen Menschen eine Fremdrente erhalten haben. Die meisten davon (480.000) stammen aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion, berichtete der Focus unter Berufung auf die DRV.

Rubriklistenbild: © Boris Roessler/dpa

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