Finanzspritze

Vorteile für Rentner und Geringverdiener – mehr Wohngeld ab 2025

Im Januar 2025 soll das Wohngeld angehoben werden. Für viele ist das ein Grund zur Freude: Für Personen mit geringen Renten und Geringverdiener führt das zu einem finanziellen Plus.

München - Vor kurzem hat Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) eine Erhöhung des Wohngeldes, worauf immer mehr Menschen Anspruch haben, ab dem 1. Januar 2025 angekündigt. Laut einer Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 wird das Wohngeld im Durchschnitt um 15 Prozent ansteigen. „Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu hohe Wohnkosten z.B. zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss“, erklärte die Ministerin. Seit der letzten Anpassung des Wohngeldes für Geringverdienende und Rentner mit geringem Einkommen am 1. Januar 2023 sind die Lebenshaltungskosten gestiegen, so Geywitz.

Mehr Wohngeld ab 2025: Vorteile für Geringverdiener und Rentner

Es ist nicht pauschal zu sagen, wie viel mehr Wohngeld monatlich an die Berechtigten ausgezahlt wird. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wohnort, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem eigenen Einkommen. So hat beispielsweise eine in München lebende Familie mit zwei Kindern und einem Vollzeitarbeitenden anderen Bedarf als eine Familie, die in Ostfriesland auf dem Land lebt.

Trotzdem kann man anhand von Beispielen die Höhe des Wohngeldes veranschaulichen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die endgültige Höhe von der zuständigen Behörde festgelegt wird.

Beispiel 1: Haushalt mit zwei Erwachsenen

Tobi und Hannah leben in Pfaffenhofen an der Ilm in Bayern. Hannah arbeitet in Vollzeit und hat ein monatliches Einkommen von 2000 Euro netto, ihr Ehemann Tobi hat momentan nur einen Minijob und verdient 520 Euro im Monat. Für ihre Zwei-Zimmer-Wohnung zahlen sie eine Kaltmiete von 950 Euro. Dadurch erhalten sie aktuell Wohngeld in Höhe von 118 Euro. Ab 2025 können sie damit rechnen, dass ihr Wohngeld um 18 Euro auf rund 136 Euro steigt.

Wer bereits Wohngeld erhält, muss nichts weiter unternehmen. Die Erhöhung erfolgt automatisch und wird von der zuständigen Behörde berechnet. Neben den Mietkosten sind auch die Heizkosten inbegriffen.

Beispiel 2: Alleinstehende Rentnerin

Henriette wohnt alleine in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Jüterbog (Land Brandenburg). Für ihre Wohnung zahlt sie monatlich 335 Euro bei einer Rente von 860 Euro. Sie hat keine weiteren Einkünfte, weshalb sie Wohngeld bezieht. Dieses beläuft sich seit 2023 auf 250 Euro. Im kommenden Jahr wird der Betrag auf voraussichtlich 287 Euro steigen.

Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes dürfte ein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf auf Sorgen stoßen. Mieterinnen und Mieter sollten sich das Schreiben aber genaustens anschauen. (Symbolfoto)

Laut Angaben des Ministeriums haben in Deutschland 1,9 Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Allerdings nutzen nur etwa 600.000 Haushalte diese staatliche Unterstützungsleistung. Fast die Hälfte der Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, sind Rentnerhaushalte, so das Ministerium.

Beispiel 3: Familie mit zwei Kindern

Jonas und Lisa leben in einer Wohnung in Burkhardtsmühle (Baden-Württemberg), die sie monatlich 1530 Euro kalt kostet. Jonas arbeitet in Vollzeit und hat ein Nettoeinkommen von 2100 Euro, Lisa arbeitet in Teilzeit und verdient 1200 Euro netto. Das Paar hat noch zwei Kinder. Sie beziehen seit 2023 ein Wohngeld in Höhe von 481 Euro. Ab Januar erwarten sie eine Steigerung auf 553 Euro im Monat.

Wohngeld bekommen auch Eigentümer

Wohngeld bekommen nicht nur Mietern. Auch Eigentümer können staatliche Unterstützung in Form eines Lastenzuschusses beantragen. Dieser kann für verschiedene Ausgaben beantragt werden und wird, genau wie das Wohngeld, beim örtlichen Wohngeld-/Bürgeramt gestellt:

  • Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten, die zum Bau, Kauf oder Verbesserung des Wohneigentums dienen
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
  • Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben
  • Versicherungsbeiträge für das Eigenheim
  • Heizkosten
  • Verwaltungskosten

Rubriklistenbild: © AntonioGuillem/Imago

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