Homeoffice, Bewerbungen und Möbel
10 Tipps für die Steuererklärung 2024: Dafür bekommen Sie Geld zurück
Nicht alle Arbeitnehmer wissen, welche Posten sie in der Steuererklärung angeben können. Das sorgt dafür, dass Ihnen viel Geld entgehen kann.
Hamm - Wer in Deutschland arbeitet, zahlt auch Steuern. Durch die Steuererklärung besteht die Möglichkeit, sich etwas von diesem Geld zurückzuholen. Arbeitnehmer denken bei ihrer Erklärung aber nicht immer an alle Punkte, die man bei der Steuererklärung angeben kann. Dadurch versäumen sie Umständen die Möglichkeit auf eine hohe Rückzahlung.
Tipps für die Steuererklärung: Geld fürs Homeoffice, Bewerbungen und Möbel
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch bei jedem Angestellten Werbungskosten von 1.230 Euro. Diese Kosten gelten für alles, was mit dem Beruf zusammenhängt. Sind die Werbungskosten niedriger als die Kosten, die tatsächlich angefallen sind, erhält man eine Steuererstattung.
Deutsche Arbeitnehmer können durchschnittlich 1.095 Euro von der Steuer erstattet bekommen, wenn sie alle Steuerposten berücksichtigen und in der Steuererklärung angeben. Die Lohnsteuerhilfe Bayern gibt Tipps, welche Posten im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit abgesetzt werden können:
- Entfernungspauschale: Arbeitnehmer bekommen für ihren Weg zur Arbeit pro Kilometer 30 Cent. Das gilt für die ersten 20 Kilometer. Jeder weitere Kilometer, der auf dem Weg zur Arbeit anfällt, wird mit 38 Cent berechnet. Allerdings wird nur die einfache Strecke, also die Hinfahrt, berücksichtigt. Sobald der tägliche Hinweg zur Arbeit 20 Kilometer überschreitet, ist die Werbungskostenpauschale schon überschritten.
- Homeoffice-Pauschale: Die Homeoffice-Pauschale beträgt sechs Euro pro Arbeitstag und kann von jedem Arbeitnehmer genutzt werden, der von zu Hause aus arbeitet. Es werden maximal 210 Tage vom Finanzamt anerkannt.
- Fortbildungen und Dienstreisen: In der Steuererklärung können sowohl Seminargebühren für Fortbildungen als auch anfallende Fahr-, Park-, Verpflegungs- sowie Übernachtungskosten angegeben werden. Für die Übernachtungskosten ist zwingend eine Hotelrechnung notwendig.
- Arbeitsmittel und Möbel: Wer Gegenstände kauft, die überwiegend beruflich genutzt werden, kann diese in voller Höhe abschreiben. Kostet ein einzelner Gegenstand inklusive Mehrwertsteuer mehr als 952 Euro, wird dieser über mehrere Jahre abgeschrieben.
- Telefonie: Die Kosten für Telefongespräche können auf verschiedene Arten geltend gemacht werden. Entweder können 20 Prozent der Telefonrechnung, allerdings monatlich begrenzt auf 20 Euro, abgesetzt werden oder anhand von Einzelgesprächsnachweisen angesetzt werden. Alternativ ist eine Schätzung durch eine dreimonatige Aufzeichnung und eine anschließende Hochrechnung aufs Jahr zulässig.
- Arbeitszimmer: Wer zu Hause in einem Arbeitszimmer arbeitet, kann anteilig dafür Miete, Darlehenszinsen, Energie- und Nebenkosten, Grundsteuer und Gebäudeversicherung absetzen.
- Umzugskosten: Müssen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen, kann die Kosten dafür größtenteils absetzen. Dafür sollten die Rechnungen unbedingt aufbewahrt werden.
- Arbeitskleidung: Kleidung, die für die Arbeit notwendig ist und nicht privat getragen werden kann, gilt als Arbeitskleidung. Sowohl die Anschaffungskosten als auch die Reinigungskosten dafür können geltend gemacht werden.
- Bewerbungskosten: Kosten für die Suche nach einem neuen Arbeitgeber können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Dabei zählt nicht, ob die Suche erfolgreich war oder nicht. Für Online-Bewerbungen können 2,50 Euro, für Bewerbungsmappen rund neun Euro angegeben werden.
- Versicherungen und Mitgliedschaften: Berufshaftpflicht-, Berufsunfall- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für alle Versicherungen, die mit dem Beruf verbundene Risiken abdecken. Auch Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände können angegeben werden.
Auch Rentner zahlen Steuern. Sie müssen zum Beispiel ihre Rente versteuern. Es gibt nützliche Tipps für die Steuererklärung.
Rubriklistenbild: © stock&people / Imago