Früher GEZ-Gebühr

Keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen: Rentner können viel Geld sparen

Der Rundfunkbeitrag bleibt ein Streitthema. Rentner können sich befreien lassen und so viel Geld sparen. Sie müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Hamm – Der Rundfunkbeitrag sorgt immer wieder für Diskussionen. Manche Menschen wollen ihn ganz abschaffen und diffamieren ihn als „Zwangsgebühr“, dabei er erfüllt er doch einen wichtigen Zweck: Durch ihn finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der qua Gesetz eine unabhängige Berichterstattung in Deutschland gewährleisten soll. Trotzdem trifft der früher „GEZ-Gebühr“ genannte monatliche Betrag von derzeit 18,36 Euro auf wenig Gegenliebe. Viele Menschen hoffen daher darauf, von ihm befreit zu werden – Rentner haben unter bestimmten Voraussetzungen gute Chancen.

Auch Rentner müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen – aber nicht alle

„Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags“, erklärt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, der aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorging und seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht. „Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit“, heißt es. Aber: „Erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.“ Das betrifft also Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Bürgergeld. Es gibt zudem noch eine andere Möglichkeit.

Bewohner von Alten- und Pflege­wohn­heimen von Rundfunkbeitrag befreit

„Wer vollstationär in einem Alten- und Pflege­wohn­heim oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wohnt, ist nicht anmelde­pflichtig“, erklärt der Beitragsservice. Keine Anmeldepflicht bestehe demnach für Bewohner von:

  • Zimmern mit vollstationärer Pflege in Pflege­wohn­heimen, die laut Versorgungs­vertrag zur vollstationären Pflege zugelassen sind (§ 72 Sozial­gesetz­buch (SGB) XI).
  • Zimmern in Wohn­einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Leistungen im Sinne des SGB XII (§ 75 Abs. 3 Satz 1 a. F.) erbringen und hierzu mit dem Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung geschlossen haben.

Ausnahme bei Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung

„Für Menschen, die vollstationär in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wohnen, ergeben sich durch die Neugestaltung des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 keine Änderungen: Für die Bewohner einer solchen Einrichtung besteht weiterhin keine Anmeldepflicht. Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu stellen“, heißt es außerdem.

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Rentner müssen bestimmte Dokumente einreichen

Rentner, die diese Voraussetzungen erfüllen und sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen wollen, müssen bestimmte Dokumente vorlegen, wie auch fr.de berichtet.  Darunter ein gültiger Bewilligungsbescheid für Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch die Beitragsnummer sollten die Rentner bereithalten.

Unterschied Beitrag und Gebühr

Für bestimmte und tatsächlich durch den Bürger in Anspruch genommene Leistungen des Staates wird eine Gegenleistung fällig – die Gebühr.

Bei einem Beitrag hingegen wird nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme der staatlichen Leistung bereitgestellt. Für die Zahlungspflicht spielt keine Rolle, ob die Leistung vom Bürger genutzt wird oder nicht.

Anschließend kann der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag online eingereicht werden. Dabei gehen Rentner, die die Voraussetzungen erfüllen, am besten wie folgt vor:

  • Dem Antrag müssen die erforderlichen Dokumente beigefügt werden. Diese weisen nach, dass mindestens eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
  • Die Dokumente sollten als gut lesbare Kopien eingereicht werden.
  • Wichtig ist, dass es sich um gültige Belege handelt. Abgelaufene Dokumente können nicht bearbeitet werden.
  • Die Beitragsservice-Kundennummer muss ebenfalls angegeben werden.

Härtefallantrag stellen, um von Rundfunkbeitrag befreit zu werden

Selbst wenn Rentner die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können sie sich vom Rundfunkbeitrag unter Umständen befreien lassen. Der Beitragsservice weist darauf hin, dass ein Härtefallantrag eingereicht werden kann. Auch hier müssen Bedingungen erfüllt werden. Zum einen ist ein Härtefallantrag möglich, wenn das Einkommen nur minimal über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt. Zum anderen können Rentenbeziehende, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, diese aber nicht in Anspruch nehmen, von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Auch hier ist ein entsprechender Antrag notwendig. 

Rubriklistenbild: © dpa

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