Geld sparen

Befreiung von GEZ-Gebühren: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlen braucht

Das Sparbuch ist eh schon leer, da trifft der Bescheid über den nächsten Rundfunkbeitrag ein. Doch einige Menschen können sich befreien lassen.

Hamm - Streamingdienste, Spielen an der Konsole, Podcasts, Hörbücher bei Audible oder Musikhören über Spotify. Obwohl zahlreiche Haushalte auf das TV- und Radioprogramm verzichten, wird der jährliche Rundfunkbeitrag fällig. Und der ist nicht günstig. Es gibt aber einige, die sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen können.

Von GEZ-Gebühren befreien: Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss

Immer höhere Kosten beschäftigen die Menschen in NRW und ganz Deutschland auch noch 2023. So kündigte die Stadtwerke gar eine Preisverdopplung für Strom und Gas an. Die aktuellen Rundfunkgebühren betragen 55,08 Euro im Quartal, halbjährlich 110,16 Euro oder ganz jährlich 220,32 Euro. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag würde deshalb gutes Geld in die teilweise leeren Kassen spülen. Für einige Personengruppen ist das per Formular möglich. Das gilt unter anderem auch für Auszubildende und Studenten.

Denn nicht nur Rentner können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Im Januar 2023 gab es eine Änderung, die Millionen Haushalte betrifft. Viele weitere können einen Antrag stellen. Wir fassen die betroffenen Personengruppen zusammen:

  • Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe
  • Empfänger von Sozialleistungen
  • Rentner, die Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
  • Rentner in einem Seniorenheim, mit Erhalt von Pflegehilfe, Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF

Keine GEZ-Gebühren mehr zahlen: Möglichkeit für Härtefallanträge

Wird eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, muss bei der Beantragung einer GEZ-Befreiung ein gültiger Bewilligungsbescheid eingereicht werden. Die Dokumente dienen dabei als Nachweis. Ebenso sollte die Kundennummer der GEZ beigefügt werden. Diese wird bei den Überweisungen oder auf Briefen der GEZ abgebildet.

In seltenen Fällen haben Verbraucher eine Möglichkeit, einen Härteantrag zu stellen. Wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio berichtet, können zwei Argumente geltend gemacht werden. Das Einkommen über­schreitet den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monat­lichen Rund­funk­beitrags von 18,36 Euro. Zweite Möglichkeit: Trotz Anspruch verzichten sie auf Sozialleistungen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Aviation-Stock

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