Rente
Rentenerhöhung und mehr: Das kommt auf Sie im März zu
Im März 2025 stehen große Veränderungen für Rentner und Rentnerinnen an. Einige der Änderungen könnten unerwartet sein und Auswirkungen auf die Finanzen haben.
Frankfurt – Im März 2025 stehen für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zahlreiche Änderungen an. Besonders hervorzuheben sind sechs wesentliche Neuerungen.
Rentenerhöhung und mehr: Diese Neuerungen erwarten Sie im März
Zunächst wird Ende März traditionell die Rentenerhöhung bekannt gegeben. Diese Ankündigung erfolgt durch den neuen Bundesminister für Arbeit und Soziales, dessen Ernennung nach dem Wahlsieg der CDU/CSU noch aussteht. Die Rentenerhöhung, die ab dem 1. Juli 2025 wirksam wird, beeinflusst die Rentenhöhe der kommenden Monate. Rentnerinnen und Rentner können ab Juli mit höheren Rentenbezügen rechnen, da der neue Rentenwert in Euro und Cent sowie die prozentuale Erhöhung veröffentlicht werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anpassung der Rentenzahlungen im März 2025. Aufgrund der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags werden viele Rentnerinnen und Rentner erst im März die Auswirkungen bemerken, wie Rentenbescheid24.de berichtet. Dies führt dazu, dass die monatlichen Rentenzahlungen für viele sinken. Besonders betroffen sind jene, die ihre Zahlungen für März bereits Ende Februar erhalten haben. Der Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen kann, wird zur Hälfte von den Rentnerinnen und Rentnern getragen.
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Im März 2025 endet zudem die Frist für die Zahlung freiwilliger Beiträge. Personen, die nicht pflichtversichert sind, können bis zum 31. März 2025 rückwirkend Beiträge für das Jahr 2024 leisten. Diese Zahlungen, die zwischen einem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro liegen, können spätere Rentenansprüche erhöhen und sind steuerlich absetzbar, was sie besonders attraktiv macht.
März 2025: Wichtige Änderungen für Rentnerinnen und Rentner
Ein weiterer Punkt betrifft die Möglichkeit, dass bestimmte Geburtsjahrgänge im März 2025 erstmals in Rente gehen können. Dazu zählen Personen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden und ab dem 1. März 2025 die Regelaltersrente mit 66 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen können. Auch langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Rente zu gehen, wobei Abschläge möglich sind.
Die Rentenzahlungen für März 2025 erfolgen am 31. März, einem regulären Bankarbeitstag. An diesem Tag werden sowohl die laufende Rente für März als auch die vorschüssige Rente für April ausgezahlt. Rentnerinnen und Rentner sollten ihre Kontoauszüge genau prüfen, um sicherzustellen, dass die erhöhten Zusatzbeiträge korrekt berücksichtigt wurden.
Schließlich plant die Union die Einführung der Aktivrente. Diese soll Rentnerinnen und Rentnern, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, einen doppelten steuerlichen Grundfreibetrag bieten. Konkret würde der Grundfreibetrag von derzeit 12.084 Euro auf 24.000 Euro erhöht. Dieser Anreiz könnte dazu führen, dass mehr Menschen im Alter länger arbeiten. Ob dies in der möglicherweise bevorstehenden „GroKo“ mit der SPD umsetzbar ist, bleibt abzuwarten. (mg)
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