Zwei Möglichkeiten

Rente zu niedrig? Dann können sich freiwillige Beiträge lohnen

Wer das Gefühl hat, dass die Rente später einmal nicht ausreicht, kann mit Sonderzahlungen vorsorgen. Das gilt auch für potenzielle Frührentner.

München – Wer seinen Ruhestand unbeschwert genießen möchte, braucht ein ausreichendes finanzielles Polster. Doch oft reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland Millionen Rentner unter der Armutsgrenze. Um dem vorzubeugen, kann es sich lohnen, freiwillig höhere Rentenbeiträge zu zahlen.

Für manche Versicherte kann es sich lohnen, durch freiwillige Beiträge die Rente aufzubessern.

Während Selbständige und Beamte (zusätzlich zur Pension) beim Aufbau oder der Aufstockung der gesetzlichen Rente durch Zusatzbeiträge freie Hand haben, können pflichtversicherte Arbeitnehmer nicht so flexibel agieren. Doch es gibt auch für sie Möglichkeiten, gerade dann, wenn sie eine Aufbesserung am Kapitalmarkt scheuen. So kann man, um Lücken im Rentenkonto zu stopfen, etwa Beiträge für Studien- und Schuljahre nachzahlen.

Rentenlücken stopfen: Bis 45 kann man Beiträge für Studien- und Schuljahre nachzahlen

Das lohnt sich vor allem für Versicherte, die zwischen dem 16. und 17. Geburts­tag eine Schule besucht haben und/oder ab dem 17. Geburtstag eine Ausbildung (Studium) absolviert haben, die länger als acht Jahre gedauert hat. Wichtig: In diesen Jahren dürfen keine Rentenbeiträge gezahlt worden sein – etwa durch einen Nebenjob. Und die Nachzahlungen sind nur bis zum 45. Geburtstag möglich.

Wer sich für die freiwillige Nachzahlung entscheidet, kann die Rente steigern und sich sogar die Möglichkeit einer Frührente eröffnen. Denn für die Rente mit 63 braucht man 35 Versicherungsjahre. Am besten stellt man bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung (V0100). So erfährt man die Lücken im Rentenkonto. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 2024 genau 100,07 Euro. Um den Effekt zu verstärken, können maximal 1404,30 Euro pro Monat nachgezahlt werden.

Ab 50 kann man mit Sonderzahlungen Rentenabschläge ausgleichen

Ab 50 gibt es eine weitere Möglichkeit, die Rente durch freiwillige Zahlungen zu erhöhen. Ab diesem Alter kann man Abschläge ausgleichen, die anfallen würden, wenn man vorzeitig in den Ruhestand gehen will. Für jeden Monat sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Bei vier Jahren sind es 14,4 Prozent.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Da die Höhe der Sonderzahlungen individuell unterschiedlich ist, lässt man sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung (Formular V0210) Auskunft erteilen. Sie weist auch darauf hin, dass entweder eine Einmalzahlung oder Teilzahlungen möglich sind. Interessant ist: Sollten sich Versicherte später doch dagegen entscheiden, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, erhöht sich durch die freiwilligen Zahlungen die normale Rente. (mt)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Zoonar

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