Riester- und Rürup-Rente

Reform der Altersvorsorge – was sich bei der Auszahlung ändern könnte

Die Regierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge. Neue Gesetzesentwürfe könnten die Rendite für Rentner erhöhen.

Hamm - Die bisherigen Modelle der privaten Altersvorsorge, die Riester- und Rürup-Renten, haben aufgrund von Niedrigzinsen und Inflation oft enttäuschende Ergebnisse für Sparer gebracht. Zusätzlich haben die Kosten oft dazu geführt, dass die Renditen für Rentner am Ende gering waren. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung Pläne für neue Altersvorsorgemöglichkeiten. Unabhängig davon, ob es sich um eine Riester- oder Rürup-Rente handelt, basierten diese Produkte bisher auf lebenslangen Rentenzahlungen. Dies könnte sich jedoch mit dem neuen Gesetzesentwurf ändern.

Altersvorsorge soll reformiert werden: Das könnte sich bei der Auszahlung ändern

Der Entwurf des FDP-geführten Finanzministeriums bietet mehr Auswahlmöglichkeiten in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge. „Künftig sollen sich Altersvorsorgende außer für lebenslange Leibrenten auch für Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr entscheiden können“, so der Gesetzesentwurf. Darüber hinaus soll eine klarere Trennung zwischen der Anspar- und der Auszahlungsphase erfolgen.

Der aktuelle Gesetzesvorschlag beinhaltet auch die Unterstützung eines Garantieprodukts, das der Riester-Rente ähnelt, aber einen wichtigen Unterschied aufweist: Es sollen zwei Garantiestufen eingeführt werden. Bei der ersten Stufe werden, wie bei der Riester-Rente, 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert. Die zweite Stufe garantiert lediglich 80 Prozent der Einzahlungen, bietet Anlegern aber die Möglichkeit auf höhere Erträge.

Ein neuer Vorschlag zur privaten Altersvorsorge könnte einige Änderungen mit sich bringen.

Zusätzlich beabsichtigt das Bundesfinanzministerium, „ein renditeorientiertes, zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien“ zu erlauben. Mit diesem Depot ohne Garantien soll eine Anlagestrategie gefördert werden, „mit der in Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden kann“, laut dem Gesetzesentwurf. „Höhere Risikobereitschaft geht hierbei mit langfristig höheren Renditemöglichkeiten einher.“

Auszahlungen könnten bei privater Altersvorsorge schwanken

Eine wesentliche Neuerung in der Auszahlungsphase wäre die Option eines Auszahlungsplans. Die Höhe der monatlichen Zahlungen würde zu Beginn der Auszahlungsphase festgelegt und danach maximal alle drei Jahre angepasst. Dabei würde das verbleibende Guthaben durch die verbleibende Anzahl an Monaten bis zum vereinbarten Laufzeitende geteilt.

Dies könnte dazu führen, dass die monatlichen Zahlungen variieren. Bei Börseninvestments könnte es notwendig sein, die Auszahlung zu reduzieren, wenn sich die Börsenentwicklung negativ entwickelt. Im Gegenzug könnte bei einer positiven Börsenentwicklung die Auszahlung erhöht werden.

Es gibt übrigens Möglichkeiten, wie Rentner ihre Pension durch die Schulausbildung erhöhen können. Die deutsche Rentenversicherung erläutert, wie das funktioniert.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Lobeca

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