Schule und Studium
Altersversorgung verbessern: Wie Rentner durch Schulbildung mehr finanzielle Mittel erhalten können
Die Altersversorgung durch Schulbildung verbessern: Wie das umsetzbar ist und welche Nutzen es hat, verdeutlicht die Deutsche Rentenversicherung.
Berlin - Die Rente ist seit Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema. Vorschläge zur Erhöhung des Rentenalters wurden von verschiedenen Wirtschaftsexperten vorgebracht und das Thema Rentenerhöhung wird immer wieder aufgegriffen. Aktuell bemüht sich die Ampel-Koalition, ein neues Rentenpaket in den Bundestag einzubringen, das unter anderem das Rentenniveau festlegen soll. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt in der Zwischenzeit Ratschläge, wie Arbeitnehmer ihre Rente erhöhen können und welche Rolle die Schulzeit dabei spielt.
Rente aufstocken: Wie Rentner mehr Geld durch Schulausbildung erhalten können
Ein Hauptproblem, das zu einer zu niedrigen Rente führt, sind Lücken im Versicherungsverlauf. Diese beziehen sich auf Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat und auch keine sonstigen rentenrechtlichen Zeiten gutgeschrieben wurden. Gutgeschrieben werden können Zeiten der Kindererziehung, aber auch Zeiten der schulischen Weiterbildung.
Die Zeit, die Versicherte in der Schule, an einer Fachhochschule oder Universität verbracht haben, kann gutgeschrieben werden. Dies gilt auch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Wenn der Rentenversicherung Nachweise für eine Schulausbildungszeit vorliegen, kann sie die Zeit ab dem 17. Lebensjahr für maximal acht Jahre als „Anrechnungszeit“ für die Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigen.
Der Grund dafür ist einfach: Wer nach dem 17. Lebensjahr länger als acht Jahre eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolviert hat, ohne nebenbei zu arbeiten, kann keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. In solchen Fällen können freiwillige Beiträge diese Lücke schließen. Es gibt jedoch einige Bedingungen dafür.
Mehr Geld in der Rente durch Schulausbildung – das sind die Bedingungen
Wer noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kann diese Beiträge für die nach dem 16. Lebensjahr absolvierten Schuljahre nachzahlen. Dies ist nur möglich, wenn die betreffenden Jahre noch nicht mit Beiträgen belegt oder bereits als Anrechnungszeiten berücksichtigt wurden. „Insbesondere“ können solche Nachzahlungen für schulische Ausbildungszeiten zwischen 16 und 17 sowie für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht kommen, so die Deutsche Rentenversicherung.
Die Frage ist, wie hoch diese Nachzahlungen sein können. Die DRV gibt hier einen Rahmen von 100,07 Euro bis 1.404,30 Euro pro Monat vor. Diese können vom Versicherten als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Durch die Nachzahlung erwerben Versicherte zusätzliche Rentenpunkte – wer den Maximalbetrag zahlt (16.851,60 Euro, Stand 2024), kann die spätere Rente um etwa 79 Euro monatlich erhöhen. Wer hingegen den Minimalbeitrag leistet, erhält rund 5,60 Euro monatlich zusätzlich zur Rente.
Ein weiterer Vorteil dieser Nachzahlungen besteht darin, dass sie die Mindestversicherungszeiten erfüllen können, um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Dies kann dazu führen, dass Versicherte die Rente oder eine Leistung zur Teilhabe schneller in Anspruch nehmen können, da diese oft an zeitliche Bedingungen geknüpft sind.
Chaos bei der Rente – Lindner will Reform bei Altersvorsorge und blockiert Rentenpaket
Aktuell kursieren diverse Pläne in und um die Ampel-Koalition herum, die zu einem Plus bei der Rente führen sollen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) möchte beispielsweise ab 2026 mehrere geförderte Modelle einer neuen privaten Altersvorsorge ermöglichen. Darunter befindet sich auch ein Altersvorsorgedepot, das Investitionen in ETFs und Aktien ermöglichen soll. Für Rentner würde dies höhere Renten bedeuten.
Bei dem zuvor erwähnten Rentenpaket gibt es jedoch noch Probleme. Die FDP blockiert das Vorhaben, obwohl Finanzminister Lindner bei den Verhandlungen anwesend war. Das Paket wurde vor Monaten vom Bundeskabinett verabschiedet und muss nun den Bundestag passieren.
Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
