Ab 2024
Heizungsgesetz beschlossen: Wann und wie Eigentümer reagieren müssen
Am Freitag wurde im Bundestag das neue Heizungsgesetz beschlossen. Für Eigentümer gibt es Änderungen ab 2024. Aber wann muss gehandelt werden?
Hamm - Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat am Freitag das Heizungsgesetz, auch als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, verabschiedet. Die Neuerungen lösten in den vergangenen Monaten immer wieder Streit aus, zu drastisch waren offenbar die angekündigten Maßnahmen. Nun blicken Eigentümer gespannt auf das neue Gesetz. Was sie zu erwarten haben – und wann und wie sie auf das Heizungsgesetz reagieren müssen.
Heizungsgesetz beschlossen: Was auf Eigentümer jetzt zukommt
Aus alt wird neu, aus klimaunfreundlich klimafreundlich – und aus herkömmlichen Öl- und Gasheizungen sollen moderne Wärmegeräte werden. Das Heizungsgesetz hatte ursprünglich einen harten Schnitt vorgesehen. Schon ab dem kommenden Jahr sollte der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen verboten werden. Dieser Prozess soll sich nun um einige Jahre nach hinten verschieben. Die FDP hatte diesen Schritt hartnäckig gefordert. Eigentümer müssen mit dem Heizungsgesetz aber dennoch auf lange Sicht handeln.
Sofort handeln müssen Eigentümer mit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes nicht. Der Spielball liegt nun bei den Kommunen, die Wärmepläne vorlegen müssen. Die verpflichtende Wärmeplanung steht in Abhängigkeit zu der Größe der Kommune. Kommunen von über 100.000 Einwohnern müssen den Wärmeplan bis 2026 vorlegen, Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern haben bis 2028 Zeit.
Heizung reparieren oder erneuern? Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer?
Ziel von Ländern und Kommunen ist es, ein klimafreundliche Heizinfrastruktur zu erarbeiten. An dessen Planungen können sich dann Eigentümer beim Einbau neuer Heizungen orientieren. Nicht überall ergeben Nah- und Fernwärme Sinn, nicht überall lohnt sich die klimafreundliche Wärmepumpe.
Was bedeutet das konkret für Eigentümer? Sofort handeln müssen sie nicht. Dennoch ergibt es Sinn, sich bereits nach klimafreundlichen Alternativen umzuschauen. An den Eckpunkten des Heizungsgesetzes ändert sich nichts. Langfristig sollen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Verpflichtend wird dieser Punkt im Heizungsgesetz ab 2024 aber zunächst nur für Neubaugebiete.
Heizungsgesetz beschlossen: Erneuerbare Energien werden verpflichtend
Gasheizungen in Bestandsbauten dürfen nach wie vor repariert werden – unter einer Bedingung. Sind Heizungen älter als 30 Jahre alt und nicht mehr funktionstüchtig, müssen sie ausgetauscht werden. Eigentümer erhalten für diesen speziellen Fall eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in denen Haushalte auch mit Heizungsanlagen betrieben werden dürfen, die nicht der neuen Norm entsprechen. Erst nach Ablauf der Frist müssen die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllt werden.
Ebenso gilt: Auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen Eigentümer Öl- und Gasheizungen einbauen. Dann wird aber eine verpflichtende Beratung fällig, die auf mögliche Kostenfallen hinweisen soll. Grundsätzlich gilt: Heizungen sind ebenso individuell wie Häuser. Beide müssen zueinander passen - und langfristig mit 65 Prozent erneuerbare Energie betrieben werden.
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