Altersvorsorge
Minijob hat auf die Rente kaum Auswirkungen – es gibt einen konkreten Wert
Wer einem Minijob nachgeht, kann seine spätere Rente aufbessern. Die Auswirkungen sind jedoch gering. Allerdings sollten Minijobber eine Sache wissen.
Hamm – Im Alter haben manche Rentner das Problem, dass sie nicht gut über die Runden kommen. Ein Minijob kann dann helfen. Die Verdienstgrenze ist dabei unlängst sogar erst von 520 Euro auf 538 Euro gestiegen. Doch auch schon vor Erreichen des Renteneintrittsalters kann sich ein Minijob positiv auf die Rente auswirken – wenn auch nur gering.
Minijob hat kaum Auswirkungen auf Rente
Minijobs unterliegen nämlich seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Zudem zahlen die Minijobber zusätzlich einen sogenannten Eigenbeitrag. „Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung“, heißt es. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.
Ob das wirklich sinnvoll ist, sollte sich jeder Minijobber vorab genau überlegen. „Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat“, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs könne etwa dazu führen, dass eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten.
Wie hoch der Eigenbeitrag ausfällt, ist natürlich auch genau geregelt. Minijobber zahlen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Eine Beispielrechnung bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro ergibt so einen Eigenbeitrag in Höhe von 16,20 Euro im Monat. „Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbeitrag von 3,6 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent zu zahlen. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beträge“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
Lohnt sich ein Minijob für die Rente?
Viele angehende Rentner werden sich jetzt berechtigterweise fragen: Lohnt sich das überhaupt? Die Antwort fällt leider nicht ganz klar aus: Es kommt darauf an. Trotzdem könnte eine Information bei der Entscheidung wichtig sein. Am Ende muss es nämlich jeder für sich selbst wissen.
Laut Deutscher Rentenversicherung werde die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten als auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. „Bei einem Monatsverdienst von 538 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro“, heißt es.
Viel bleibt also nicht übrig. Daran würde dann auch eine Rentenerhöhung nichts ändern. Die nächste steht übrigens im Juli 2024 an – doch eine Tabelle der vergangenen Jahre zeigt, dass die nicht immer so üppig ausgefallen ist.
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