Pläne
Merz erklärt, wie die Union Habecks Heizungsgesetz überarbeiten würde
Die Union stößt erneut Diskussionen über das Gebäudeenergiegesetz an. CDU-Parteichef Merz hat nun konkrete Pläne vorgestellt.
Berlin - Die Union hat erneut die Debatte um das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz, das im Volksmund als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, ins Rollen gebracht. In der Vergangenheit hatte Jens Spahn, der stellvertretende Vorsitzende der CDU, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Absicht geäußert, das „Heizungsgesetz zurücknehmen“ zu wollen. Bis dato war jedoch unklar, welche konkreten Pläne die Union verfolgt, was in der Branche für Unruhe sorgte. Nun hat sich Friedrich Merz, der Vorsitzende der CDU und Kanzlerkandidat, zu Wort gemeldet.
Merz erklärt, wie die Union Habecks Heizungsgesetz überarbeiten würde
Merz hat seine Pläne für das „Heizungsgesetz“ konkretisiert. Sollte er bei den Bundestagswahlen erfolgreich sein, beabsichtigt er, das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz wieder in Kraft zu setzen, allerdings mit neuen Übergangsfristen. „Wir werden dieses Gesetz [von Habeck] korrigieren, und zwar auf den ursprünglichen Bestand wieder zurückbringen“, erklärte Merz kürzlich in der ARD-Talkshow „Maischberger“.
Er betonte, dass dies ein üblicher Vorgang sei. „Da schreibt man dann neue Übergangsfristen rein. Man muss den Menschen auch die Chance geben, den Übergang vernünftig zu gestalten.“ Merz gab zu, dass eine Rücknahme des „Heizungsgesetzes“ das Ende für Öl- und Gasheizungen bedeuten würde, allerdings in einem überschaubaren Zeitraum. „wird das Aus für Öl- und Gasheizungen bedeuten. Aber eben in einer überschaubaren Zeit.“
Zum aktuellen Stand des „Heizungsgesetzes“: Es gibt eine allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren für den Fall eines Heizungsaustauschs. In bestehenden Gebäuden (und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, also Lückenschlüsse) tritt die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien grundsätzlich erst ab Mitte 2026 bzw. 2028 in Kraft.
Rückblick des GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat erstmals am 01.11.2020 in Kraft und löste damals die Bestimmungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ab. Seitdem hat das GEG mehrere Überarbeitungen erfahren, wobei die zweite Novelle (GEG 2024) seit dem 01.01.2024 Anwendung findet.
Am 19.10.2023 wurde die zweite Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) als „Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ im Bundesgesetzblatt publiziert. Mit Beginn des Jahres 2024, genauer gesagt am 01.01.2024, trat das GEG 2024 in Kraft.
Habecks Heizungsgesetz unter Beschuss – Union erwägt auch Reform der Schuldenbremse
Es ist wichtig zu beachten, dass es nur um den Einbau neuer Heizungen geht. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und defekte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss, beispielsweise weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.
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Neben dem „Heizungsgesetz“ von Habeck, das unter Beschuss steht, hat Merz auch bestätigt, dass er eine Reform der Schuldenbremse nicht grundsätzlich ausschließt. „Ich habe mir angewöhnt, in der Politik niemals nie zu sagen“, sagte der CDU-Vorsitzende in der Sendung „Maischberger“. „Wir wissen nicht, was morgen und übermorgen an Herausforderungen auf uns zukommt.“ Er ist jedoch fest davon überzeugt, dass die Probleme ohne eine Änderung der Schuldenbremse gelöst werden können. (bohy mit Material von Agenturen)
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