Abschaffung

Heizungsgesetz auf dem Prüfstand: Union plant radikale Änderungen an Habecks Herzensprojekt

Die Union plant, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf Hausbesitzer und den Bundeshaushalt haben.

Berlin - Die ehemalige Ampel-Koalition wird wohl unter anderem für das Durcheinander rund um das Heizungsgesetz in Erinnerung bleiben. Nach einer Reihe von Diskussionen wurde das Gesetz verabschiedet und ist nun fast ein Jahr in Kraft. Die Union hat jedoch vor, es zu kippen. Um den Bundeshaushalt ohne die Schuldenbremse auszusetzen zu können, müssen Einsparungen an anderen Stellen vorgenommen werden. „Das Heizungsgesetz werden wir zurücknehmen“, kündigte der CDU-Vize Jens Spahn kürzlich im FAZ-Podcast an. „Wir beenden Habecks Subventionsprogramme.“

Heizungsgesetz auf dem Prüfstand: Union plant radikale Änderungen an Harbecks Herzensprojekt

Seit geraumer Zeit drängt die Union auf die Abschaffung des Heizungsgesetzes. Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, kündigte kürzlich in der Welt am Sonntag an, das Heizungsgesetz stoppen zu wollen, sollte die Union wieder an die Macht kommen. Alle energiebezogenen Kostentreiber müssten überprüft werden. Stattdessen plant die Union, „den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen über den CO₂-Preis zu regulieren.“

Die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes für erneuerbare Heizsysteme gelten seit dem 1. Januar 2024. Das Heizungsgesetz schreibt grundsätzlich vor, dass ab 2024 jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelungen gelten jedoch zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bestehende Heizsysteme können weiterhin genutzt werden.

Heizungsgesetz verursachte in der ehemaligen Ampel-Koalition Chaos – welche Förderungen gelten

Der Bund stellt Fördermittel für den Austausch von Heizsystemen zur Verfügung. Unabhängig von der Art der Heizung gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent für den Austausch einer alten, fossilen Heizung gegen eine neue, klimafreundliche. Wenn der Heizungstausch bis 2028 erfolgt, gibt es einen zusätzlichen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.

Das Heizungsgesetz gilt als Harbecks Herzensprojekt.

Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro können eine zusätzliche Förderung von bis zu 30 Prozent erhalten. Die Förderung ist jedoch auf maximal 70 Prozent und einen Höchstbetrag von 21.000 Euro begrenzt. Bei Biomasseanlagen kann ein Emissionsminderungszuschlag von 2500 Euro hinzukommen. Die genaue Höhe der Förderung hängt unter anderem vom Einkommen, der Geschwindigkeit und der Umsetzung des Heizungstauschs ab.

Förderung beim Heizungsgesetz: Neue Regeln seit August 2024

Eigentümer, die in ihrem eigenen Haus wohnen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, können einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten. Die Förderung sieht bis 2028 auch einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent vor, wenn „frühzeitig“ alte Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer.

Seit dem 27. August können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer einen Förderantrag für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen stellen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Dies teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Verwirrung nach dem Ende der Ampel-Koalition um das Heizungsgesetz – Abschaffung scheint unrealistisch

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Heizungsgesetz gekippt wird. Insbesondere angesichts der Klimaziele der EU, die Deutschland verpflichten, bestimmte Vorgaben zur CO₂-Einsparung einzuhalten. Die Bundesregierung will unter anderem mit dem Heizungsgesetz die Wärmewende in Deutschland beschleunigen.

„Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, muss es von fossilen Brennstoffen unabhängig werden – das gilt auch fürs Heizen“, heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Laut nachhaltiges-zuhause.de behaupten sogar einige Verbände, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreicht, um die EU-Klimaziele zu erreichen. (bohy)

Rubriklistenbild: © Carsten Koall/dpa

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