Neuer Haushalt
Ampel plant üppige Zulagen für Rentner – unter einer Bedingung
Die Ampel plant, das Wirtschaftswachstum durch mehr Arbeitsleistung zu fördern. Steuererleichterungen und Anreize sollen den Weg ebnen.
Berlin – Mit dem neuen Haushaltsplan will die Bundesregierung das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Förderung von mehr Arbeitsleistung, idealerweise auf freiwilliger Basis. Besonderes Augenmerk liegt auf zwei großen Bevölkerungsgruppen, die bisher ungenutzte Potenziale aufweisen: Frauen und Rentner.
Viele Menschen wollen gerne mehr oder länger arbeiten, so die Grundannahme. Die bisherigen Steuer- und Abgaberegelungen machen das jedoch unattraktiv. Während die Abschaffung der Steuerklassen III und V die Doppelverdiensttätigkeit bei Paaren fördern soll, plant die Ampel-Regierung Erleichterungen für Rentner, die trotz Rentenanspruch weiterhin arbeiten. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat den Plänen noch zustimmen. Die Haushaltspläne im Überblick.
Rentner könnten acht Jahre lang befristet angestellt werden
Viele Arbeitsverträge enden automatisch, sobald das reguläre Alter zur Rente erreicht ist. Daher soll für diese Gruppe eine Ausnahme vom Vorbeschäftigungsverbot eingeführt werden. Diese Regelung besagt normalerweise, dass Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund befristet angestellt werden dürfen, wenn sie zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren. Dies soll verhindern, dass Arbeitnehmer von einer Befristung in die nächste geschoben werden.
Mit der geplanten Ausnahme könnten Rentner bei ihrem früheren Arbeitgeber für bis zu acht Jahre – verteilt auf bis zu zwölf befristete Verträge – ohne sachlichen Grund befristet angestellt werden. Für Beamte soll eine ähnliche Regelung gefunden werden. Diese Regelung soll vermutlich vor allem den Arbeitgebern Sicherheit bieten.
Rentner kriegen mehr Nettoeinkommen vom Brutto
Diejenigen, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten, sollen mit einem höheren Nettoeinkommen belohnt werden. Dafür plant die Regierung, den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung zu streichen und dem Arbeitnehmer auszuzahlen. Das entspricht derzeit 1,3 Prozent des Bruttogehalts. Zudem könnten die Arbeitgeberbeiträge zur Rente – beachtliche 9,3 Prozent des Bruttogehalts – direkt ausgezahlt werden. Ansonsten würden sie als freiwillige Beiträge die späteren Rentenansprüche erhöhen. Das bedeutet: Arbeitende Rentner könnten bis zu 10,6 Prozentpunkte weniger Abzüge vom Bruttolohn haben. Die Arbeitnehmerbeiträge würden weiterhin die persönlichen Rentenansprüche erhöhen.
Wer länger arbeitet, erhöht nicht nur durch die zusätzlichen Beiträge, sondern auch durch den Aufschub seine späteren monatlichen Rentenansprüche. Jeder Monat, in dem das reguläre Rentenalter nicht in Anspruch genommen wird, erhöht die späteren Rentenzahlungen um 0,5 Prozent, also sechs Prozent mehr Rente mit jedem Jahr Aufschub, so die Rentenversicherung.
Die Bundesregierung erwägt nun die Möglichkeit, dieses Geld als einmalige Rentenaufschubprämie auszahlbar zu machen. Darin sollen nicht nur die zusätzlichen Rentenbeiträge, sondern auch die dazugehörigen Krankenkassenbeiträge der Rentenversicherung enthalten sein. Dies soll abgabenfrei sein. Ob die Prämie zu Beginn des regulären Rentenalters oder erst beim tatsächlichen Renteneintritt ausgezahlt wird, ist bislang noch unklar, wie das Bundesarbeitsministerium unserer Zeitung auf Anfrage mitteilte.
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