Erwerbsminderungsrente
Auszahlung des Rentenzuschlags im Juli – es gilt eine wichtige Termin-Regel
Der Juli 2024 bringt nicht nur eine Rentenerhöhung. Für Millionen gibt es auch die Auszahlung eines Rentenzuschlags. Es gilt eine Termin-Regel. Und es kommt wichtige Post.
Hamm - Das Leben ist teuer. Je weniger Geld man hat, desto mehr fällt das auf. Gerade im Alter wird es oft eng. Wer Rente bezieht, kann sich in der Regel keine größeren Sprünge erlauben. Dass die gesetzliche Rente zum 1. Juli erhöht wird, ist daher eine gute Nachricht – nicht nur für jene, die früher als andere von der Rentenerhöhung profitieren. Eine Personengruppe bekommt künftig sogar noch mehr Geld vom Staat.
Rentenzuschlag im Juli 2024: Bis zu 7,5 Prozent für Menschen mit Erwerbsminderungsrente
Ab Juli 2024 erhalten Rentnerinnen und Rentner „einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat“, schreibt die Deutschen Rentenversicherung (DRV). Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli erstmals gezahlt wird.
Mehr Geld ist gut, aber wie hoch fällt der Zuschlag aus? Begann die Rente (in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente) in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag satte 7,5 Prozent. Begann sie dagegen in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von nur 4,5 Prozent. Um wie viel Euro die Rente letztendlich steigt, zeigen Beispielrechnungen:
| Höhe der Erwerbsminderungsrente | Nach Erhöhung um 4,5 Prozent | Nach Erhöhung um 7,5 Prozent |
|---|---|---|
| 800,00 Euro | 836,00 Euro | 860,00 Euro |
| 850,00 Euro | 888,25 Euro | 913,75 Euro |
| 1.000,00 Euro | 1.045,00 Euro | 1.075,00 Euro |
| 1.100,00 Euro | 1.149,50 Euro | 1.182,50 Euro |
| 1.300,00 Euro | 1.358,50 Euro | 1397,50 Euro |
Das Schöne ist: Niemand muss für das Geld in die Tiefen seiner Akten und Leitz-Ordner eintauchen und sich mit Formularen herumschlagen, denn ein Antrag auf den Rentenzuschlag ist nicht nötig. Die Zahlung erfolgt nach Prüfung der DRV automatisch.
Rentenzuschlag ab Juli 2024: Auszahlungsverfahren in zwei Stufen
Dafür gilt es etwas anderes zu beachten: Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt ab Juli 2024 erst einmal unabhängig von der Rente, für die es klare Termin-Regeln gibt. Der Juli 2024 ist darüber hinaus für eine weitere Personengruppe ein wichtiger Monat. Die zweite Stufe der Auszahlungspraxis beginnt laut DRV im November 2025. Die Auszahlung des Rentenzuschlags erfolgt in diesen Stufen:
- Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag zwischen dem 10. und dem 20. des jeweiligen Monats unabhängig von der Rente ausgezahlt. Auf dem Kontoauszug wird er mit „Rentenzuschlag“ gekennzeichnet.
- Ab November 2025 wird Berechtigten der Zuschlag dann zusammen mit der Rente ausgezahlt. Ab dann gibt es monatlich also auf eine Schlag mehr Geld.
„Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag“, schreibt die DRV. „Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.“
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