CDU-Forderung

Bürgergeld-Streichung für Totalverweigerer? – Was das Bundesverfassungsgericht sagt

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann will das Bürgergeld für über 100.000 Menschen streichen. Kritiker warnen aber vor verfassungsrechtlichen Bedenken.

Berlin - Während die politische Sommerpause in Berlin andauert, richten die Parteien ihren Blick auf die bevorstehenden Wahlen. Die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September sowie die Bundestagswahl im nächsten Jahr veranlassen die Politikerinnen und Politiker, ihre Rhetorik zu ändern. Es ist daher nicht überraschend, dass die CDU erneut ihre Pläne für die Zukunft des Bürgergeldes äußert.

Bürgergeld-Streichung für Totalverweigerer? Was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt

Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, hat am Wochenende den Vorschlag vorgelegt, mehr als 100.000 Menschen das Bürgergeld vollständig zu entziehen. „Die Statistik legt nahe, dass eine sechsstellige Zahl von Personen grundsätzlich nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen“, erklärte Linnemann gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Linnemann bezog sich dabei offenbar auch auf Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Deutschland Bürgergeld erhalten. „Die Ukrainer verteidigen auch unsere Freiheit. Aber wenn es eine Leistung gibt, ist sie mit einer Gegenleistung verbunden. Dazu zählt, eine Arbeit aufzunehmen.“ Er sieht hier einen Mangel an entsprechenden Anreizen. Ausnahmen sieht er für Alleinerziehende oder Menschen, die Familienmitglieder pflegen. Auch Andrea Lindholz, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, sprach sich für eine radikale Neuausrichtung aus.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine vollständige Kürzung verfassungsgemäß wäre. Im Jahr 2019 gab es bereits ein Urteil des Verfassungsgerichts zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, das in diesem Zusammenhang richtungsweisend wäre. Damals betonten die Richterinnen und Richter die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, auf das jeder Mensch Anspruch hat. Besonders bedeutsam ist folgender Satz in der Urteilsbegründung: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“

Bürgergeld komplett streichen: Gericht stellt strenge Bedingungen für Sanktionen

Die Verfassungsrichterinnen und -richter urteilten jedoch auch, dass der Staat das Recht hat, im Gegenzug für Grundsicherung eine Mitwirkungspflicht zu verlangen. Wer sich nicht aktiv darum bemüht, seine Bedürftigkeit zu beenden, kann sanktioniert werden. Diese Sanktionen müssen jedoch dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Denn Sanktionen stellen für die Betroffenen eine „außerordentliche Belastung“ dar, die vom Staat verursacht wird. Bei der Sanktionierung müssen daher folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss verlässliche Prognosen geben, die die Wirkung der Sanktionen belegen; je länger sie andauern, desto mehr ist der Staat in der Pflicht zu belegen, dass die auferlegten Sanktionen wirklich das erwünschte Verhalten erzeugen
  • Es muss den Betroffenen möglich sein, durch eigenes Verhalten Sanktionen abzuwenden
  • Es muss den Betroffenen möglich sein, durch eigenes Verhalten das Ende der Sanktionen herbeizuführen
  • Die Leistungen müssen nach Ende der Sanktionen wieder in vollem Maße hergestellt werden

Leistungskürzungen im Bürgergeld: 60 Prozent ist zu hoch

In dem Grundsatzurteil von 2019 ging es auch um die Höhe der Leistungskürzungen. Das Gericht entschied damals, dass eine Kürzung der Grundsicherung um 60 Prozent unverhältnismäßig war. Eine Kürzung um 30 Prozent wurde in bestimmten Fällen als verhältnismäßig angesehen. Dies wurde damit begründet, dass dem Betroffenen dadurch wichtige Elemente zur Aufnahme einer Arbeit entzogen wurden, darunter Kleidung, Verkehr und Bildung. Das Gericht sah auch die Gefahr, dass bei einer solchen deutlichen Kürzung auch Dritte belastet werden könnten.

CDU-Generelsekretär Linnemann ist dafür, das Bürgergeld für einige Empfänger gegebenfalls auch ganz zu streichen. (Archivbild)

Das Bundesverfassungsgericht bezweifelte in dem Urteil, dass die Leistungskürzungen überhaupt den gewünschten Effekt hätten. Die Studienlage sei noch zu dünn, daher sei es die Pflicht des Staates, die Wirkung nachzuweisen.

Die Richterinnen und Richter ließen jedoch eine Tür offen: Wenn eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund „willentlich verweigert wird, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten“, kann auch eine vollständige Streichung von Hartz IV (heute Bürgergeld) gerechtfertigt sein. Der Staat muss jedoch weiterhin sicherstellen, dass die betroffene Person theoretisch zumindest die Möglichkeit hätte, einer Arbeit nachzugehen.

Komplette Streichung von Bürgergeld theoretisch möglich

Was Linnemann hier fordert, ist also theoretisch möglich, aber es müssen dafür ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Der Staat darf einen Menschen nicht einfach in der Bedürftigkeit lassen, das ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Den Betroffenen muss immer die Möglichkeit gegeben werden, sich wieder einzubringen. Wer jedoch nachweislich nicht bedürftig ist und auch ohne Bürgergeld auskommen könnte, dem kann der Staat das Geld auch entziehen.

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann hat daher gegenüber der Welt betont: „Wer nicht arbeitet, obwohl er es kann – und das ohne wichtigen Grund –, muss sanktioniert werden. Leistungskürzungen sind legitim und wichtig. Und sind auch vollständig möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Möglichkeit offen gehalten“.

Aus Sicht der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) könnte es auch möglich sein, „in begründeten Fällen so weit zu gehen, dass es Essensgutscheine statt Geld gibt oder dass Menschen, die in teuren Innenstadtlagen leben, in günstigere Regionen umziehen müssen.“ Ob das möglich wäre, ist Interpretationssache.

„Totalverweigerer“ im Bürgergeld gibt es kaum – Sozialflügel der CDU kritisiert Linnemann

Was jedoch relativ klar ist: Solche drastischen Kürzungen würden sowieso nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Personen in Frage kommen. Entsprechend kam aus dem Sozialflügel der CDU Gegenwind für Linnemann. Sein Vorschlag gehe an der Realität vorbei, kritisierte Christian Bäumler, stellvertretender Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Es sei mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar, Menschen in Deutschland dem Hunger auszusetzen.

Wer ein konkretes Arbeitsangebot nicht annehme, habe auch keinen Anspruch auf Solidarität, sagte der CDA-Vorsitzende Karl-Josef Laumann der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Gleichzeitig betonte er, dass im vergangenen Jahr bundesweit 21.000 Menschen wegen Arbeitsverweigerung von einer Leistungskürzung betroffen waren. „Das sind nicht viele.“ Insgesamt bezogen 2023 rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter waren jedoch auch sogenannte Aufstocker, die zusätzlich zu ihrem eigenen Einkommen Bürgergeld erhalten.

Bürgergeld und Schwarzarbeit muss nach Ansicht der SPD bestraft werden

Unterdessen hat sich Anke Rehlinger, SPD-Ministerpräsidentin des Saarlandes, für eine bessere „Treffsicherheit“ des Bürgergelds ausgesprochen. „Die Themen Migration und Sozialstaat wachsen zusehends zu einer vergifteten Debatte zusammen, unter anderem weil der Anteil der Bürgergeldempfänger mit Migrationshintergrund steigt“, sagte die SPD-Politikerin dem Berliner Tagesspiegel. Missbrauch müsse bestraft werden, Personen mit anerkanntem Asylgrund müssten schnell in Arbeit kommen.

Aber es ist auch klar: „Arbeit wird sich immer mehr lohnen gegenüber dem Bezug von Sozialleistungen – auch und gerade durch das Bürgergeld“, sagte Rehlinger der Zeitung weiter. „Bürgergeld und Schwarzarbeit scheinen aber unter Umständen lohnend – und die Menschen beobachten das in ihrem Umfeld.“ Der Staat müsse effektiver gegen Schwarzarbeit vorgehen, auch mit harten Sanktionen bei Sozialleistungen, „denn das ist doppelter Betrug an der Gesellschaft“. (mit Material von dpa)

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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