Pflichtverletzungen
Kürzungen beim Bürgergeld: Welche Sanktionen gibt es? Welche sind geplant?
Wer Arbeit verweigert und Jobvorschläge ablehnt, könnte künftig strenger bestraft werden. Es drohen Kürzungen beim Bürgergeld.
Hamm – Für Arbeitslose startete 2024 mit einer guten Nachricht, denn das Bürgergeld soll um rund zwölf Prozent erhöht werden. Das kann ein Plus von bis zu 61 Euro monatlich ausmachen. Bald könnte jedoch der Dämpfer folgen: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, Job-Verweigerern über neue Sanktionen Gelder zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von der CSU. Und auch das Bundeskabinett hat bereits grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben.
Kaum ein Thema wurde bereits im Vorfeld so heißt diskutiert, wie das Bürgergeld. Und die Debatten reißen nicht ab: Geht es nach Arbeitsminister Heil, könnten Jobverweigerer demnächst deutlich härter bestraft werden, als noch zuvor. Es droht eine Streichung des Regelsatzes. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sind das derzeit 563 Euro monatlich.
Kürzungen beim Bürgergeld: Welche Sanktionen es gibt – und welche geplant sind
Zu den Voraussetzungen für die Zahlung von Bürgergeld gehört auch die aktive Suche nach einem neuen Job. Wer wiederholt Angebote des Amtes ablehnt, muss damit rechnen, mit einer sogenannten Leistungsminderung sanktioniert zu werden. Wie hoch diese ausfällt, bestimmen gesetzliche Vorschriften. Aktuell diskutiert die Bundesregierung über die Verschärfung dieser Regeln.
Verletzt ein Bürgergeld-Empfänger einmal seine Pflichten, droht ihm derzeit eine einmonatige Kürzung von rund 10 Prozent seines Geldes. Gibt es einen zweiten Verstoß, riskiert er bereits 20 Prozent weniger Geld für zwei Monate. Bei drei Verstößen sind es 30 Prozent für drei Monate.
Folgende Fälle können eine Kürzung des Bürgergelds nach sich ziehen:
- Meldeversäumnis (einen Termin beim Jobcenter verstreichen zu lassen)
- Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
- Abbruch einer Ausbildung
- Ablehnung einer Maßnahme (z.B. Bewerbungstraining)
- Nichtbeachtung eines Kooperationsplans
Kürzungen beim Bürgergeld: Entscheidung liegt beim Jobcenter
Die Entscheidung über eine Kürzung fällt das Jobcenter. Davon ausgenommen sind jedoch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie sind geschützt und dürfen nicht gekürzt werden. Laut Bundesarbeitsministerium kann eine Strafe jederzeit durch die Annahme eines Jobangebots aufgehoben werden.
Wirksam wird eine Kürzung jedoch erst im Folgemonat nach der Arbeitsverweigerung. Das setzt zudem eine Anhörung voraus, bei der geprüft wird, welche Gründe für das Verhalten des Bürgergeld-Empfängers vorliegen. Wer einen wichtigen Grund für sein Fernbleiben oder das Ablehnen eines Jobangebots vorweisen kann, bleibt verschont.
Bei Pflichtverletzungen: Härtere Sanktionen geplant
Arbeitsminister Hubertus Heil plant nun, bei Verstößen das Bürgergeld für bis zu zwei Monate komplett zu streichen. Das soll dann eintreffen, wenn Bürgergeld-Empfänger sich beharrlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung.
Grund für die angedachte Kürzung des Bürgergeldes ist einerseits der schwierige Bundeshaushalt der Ampel-Regierung. Da mehrere Milliarden Euro fehlen, muss an vielen Stellen künftig gespart werden. Mit dem Bürgergeldentzug plant Heil eine Ersparnis von rund 170 Millionen Euro. Als zweiten Grund nennt das Bundesarbeitsministerium das Aufrechterhalten der Hilfsbedürftigkeit durch bewusste Verweigerung von Arbeitsangeboten.
Das Bundeskabinett gab nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bereits grünes Licht für die geplanten Verschärfungen und die Streichung des Bürgergelds für höchstens zwei Monate. Das Kabinett beschloss nach dpa-Informationen am 8. Januar eine sogenannte Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen nun in den Bundestag einbringen können.
Bürgergeld: Spahn fordert schärfere Sanktionen
Unterstützung erhält Hubertus Heil von Unionsfraktionsvize Jens Spahn, der noch schärfere Sanktionen beim Bürgergeld anregt – unter anderem eine komplette Streichung des Bürgergelds. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte der Politiker: „Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen.“
Auch eine Verfassungsänderung sei eine denkbare Maßnahme, so Spahn. „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.“ Die geplanten Maßnahmen stießen vor allem bei SPD und Linken auf Kritik.
Familien mit Kindern erhalten jeden Monat Kindergeld von der Familienkasse. Eine Übersicht der Auszahlungstermine für das Jahr 2024 finden Sie hier.
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