Finanzen

Die wichtigsten Änderungen 2025 für Familien – von Wohngeld bis Kindergeld

Von Wohngeld bis Kindergeld: 2025 verspricht finanzielle Erleichterungen für Familien. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.

Berlin - Im Jahr 2025 stehen einige Veränderungen an: Die kalte Progression wird abgeschafft, was vielen Steuerzahlern mehr Geld in der Tasche lässt. Familien können sich auf finanzielle Verbesserungen freuen, und in der Pflege sind bessere Leistungen geplant, die allerdings auch höhere Kosten mit sich bringen – insbesondere, da die Bemessungsgrenze steigt. Hier ist ein Überblick über die Änderungen im Bereich Soziales und Familien.

Wohngeld wird 2025 erhöht und an steigende Mieten angepasst

Das Wohngeld wird an die steigenden Mieten angepasst. Das Bundesbauministerium prognostiziert für 2025 eine durchschnittliche Erhöhung des Wohngelds um 15 Prozent oder 30 Euro. Eine solche Anpassung wird künftig alle zwei Jahre vorgenommen. Wer aktuell Wohngeld bezieht, erhält die erhöhte Leistung automatisch, ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Ende 2023 bezogen in Deutschland etwa 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, was einem Anstieg von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Aktuellere Daten sind noch nicht verfügbar. Etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger sind Rentner. Sie profitieren davon, dass der Rentenfreibetrag von in der Regel 281,50 Euro auch beim staatlichen Wohnkostenzuschuss berücksichtigt wird.

Beim Bürgergeld gibt es 2025 keine Änderungen

Beim Bürgergeld gibt es keine Änderungen. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro, für ein Paar bei 1012 Euro. Für Asylleistungsbewerber werden die Leistungen sogar reduziert. Ein alleinstehender Erwachsener hat nun nur noch Anspruch auf einen Regelbedarf von 441 Euro im Monat, das sind 19 Euro weniger als 2024. Beim Bürgergeld sind es 122 Euro mehr. Neu ist auch, dass der „Aufstieg“ ins Bürgergeld für Asylbewerber erst nach drei Jahren möglich ist, bisher war dies schon nach 18 Monaten der Fall.

Das Kindergeld wird 2025 erhöht.

Kindergeld und Kinderzuschlag steigen

Das Kindergeld soll 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind erhöht werden, im Januar werden jedoch zunächst nur 250 Euro ausgezahlt. Die verspätete Erhöhung ist eine Folge des „Ampel-Aus“. Im Jahresverlauf wird es für Familien aber wahrscheinlich pro Kind ein Plus von 60 Euro geben.

Familien können den Kinderzuschlag als Alternative zum Bürgergeld beantragen. 2025 wird der Maximalbetrag pro Kind monatlich um fünf Euro auf 297 Euro steigen. Dies wird durch den sogenannten Kindersofortzuschlag ermöglicht, der von 20 auf 25 Euro erhöht werden soll, allerdings verspätet. Zuständig für die Leistung sind die Familienkassen der Arbeitsagenturen.

Mehr Unterhalt für Trennungskinder – Liste zeigt Werte

Trennungskindern steht etwas mehr Unterhalt zu. Folgende monatliche Mindestbedarfsätze wurden für 2025 festgelegt:

  • 482 Euro für Kinder bis sechs Jahre (2024: 480 Euro),
  • 554 Euro für Kinder zwischen sechs und (unter) zwölf Jahren (2024: 551 Euro)
  • 649 Euro für Kinder zwischen zwölf und (unter) 18 Jahren (2024: 645 Euro)

Entsprechend dieser Werte wurde auch die „Düsseldorfer Tabelle 2025“ angepasst. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf in NRW herausgegebene Richtlinie gibt Auskunft darüber, wie viel Kindesunterhalt Elternteile, die nicht mit ihren Kindern zusammenleben, nach der Trennung monatlich zahlen müssen.

Die wohl wichtigste Änderung: Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, können in der Regel nun 990 Euro im Monat (bisher: 930 Euro) als Unterhalt von den Eltern verlangen. Darin enthalten sind 440 Euro für Wohnkosten. Bei sehr gut gestellten Eltern kann– so das OLG Düsseldorf– „nach oben abgewichen werden“.

Staat zahlt Geld an Alleinerziehende

Diesen zahlt der Staat an alleinerziehende Elternteile – vorwiegend Mütter –, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommt (oder gar nicht vorhanden ist). Die Höhe ergibt sich aus einer einfachen Rechenaufgabe: Mindestunterhalt minus Kindergeld. Der Mindestunterhalt steigt geringfügig, das Kindergeld bleibt im Januar erst einmal gleich, also steigt der Unterhaltsvorschuss zunächst ein wenig, für Kinder unter sechs Jahren um zwei Euro auf 232 Euro.

Nachdem die Kindergeld-Erhöhung um fünf Euro in trockenen Tüchern ist, wird dieser Zuschuss sogar geringfügig sinken. Anspruchsberechtigt auf den Unterhaltszuschuss sind Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

Welche Eltern ab 2025 kein Elterngeld mehr bekommen

Eltern mit einem Jahreseinkommen ab 175.000 Euro erhalten künftig kein Elterngeld mehr. Das gilt für Geburten ab dem 1. April 2025. Die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld gezahlt wurde, lag bisher bei 200.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Elterngeld beträgt nach wie vor maximal 1800 Euro netto und ersetzt meist etwa zwei Drittel des in der Elternzeit wegfallenden Nettoeinkommens. Zugrunde gelegt wird bei Arbeitnehmern das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt.

Eltern können künftig 80 Prozent (bislang: 66,7 Prozent) der Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4800 Euro (bislang 4000 Euro) als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Hierfür gab der Bundesrat am 22. November 2024 durch die Zustimmung zum Jahressteuergesetz grünes Licht. Der Absetzbetrag gilt pro Kind bis zu dessen 14. Lebensjahr. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen zum Beispiel Beiträge zu Kinderkrippen/-gärten und Kinderhorten oder Ausgaben für eine Tagesmutter. Die Kosten müssen durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden.

Die ehemaligen Partner der Ampel haben sich auf eine Erhöhung des jährlichen Freibetrags um 60 Euro auf insgesamt 9600 Euro geeinigt. Darin ist ein Kinderfreibetrag von 6672 Euro und ein Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2928 Euro enthalten. Auch dies wird wohl erst Anfang 2025 beschlossen und dann rückwirkend ab Jahresanfang gelten.

Auch auf Autofahrer kommen 2025 einige Änderungen zu. Benzin wird teurer, es gibt eine neue Pflicht bei Wohnwagen und bestimmte Winterreifen sind nicht mehr erlaubt. Eine Übersicht.

Rubriklistenbild: © Hannes P Albert/dpa

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