Einschränkungen

Jeder Fünfte für Komplett-Verbot: Neue Regeln für Kaminöfen 2025 in Deutschland

2025 werden für Kamine und Öfen neue Regeln eingeführt. Das reicht vielen nicht: Sie möchten ein Komplett-Verbot. Denn das Verbrennen von Holz ist umweltschädlich.

Hamm – Ein gemütliches Kaminfeuer in der kalten Jahreszeit ist für viele Menschen ein absolutes Muss. Laut dem Umweltbundesamt sind in Deutschland 11,3 Millionen Öfen und Kamine in Betrieb, die mit Holz befeuert werden. Allerdings sind diese Holzöfen nicht ohne Probleme, da sie sowohl für den Menschen als auch für die Umwelt schädlich sein können. Daher werden ab dem 1. Januar 2025 neue Grenzwerte eingeführt, um die Emission schädlicher Partikel zu reduzieren.

Neue Regeln für Kaminöfen 2025 in Deutschland: Jeder Fünfte für Komplett-Verbot

Die potenziellen Schäden, die durch Holzheizungen verursacht werden können, werden oft unterschätzt. Das Umweltbundesamt (UBA) klärt auf seiner Webseite ausführlich über diese auf: „Bei der Verbrennung von Holz entstehen neben Treibhausgasen auch gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub, organische Kohlenwasserstoffe wie Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), Stickoxide, Kohlenstoffmonoxid und Ruß“.

Die genauen Auswirkungen von Feinstaub und PAKs auf die Gesundheit sind noch immer Gegenstand aktueller Forschungen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Leibniz Instituts für Troposphärenforschung kam zu dem Schluss, dass die Risiken bisher unterschätzt wurden. Insbesondere die Gefahr durch PAKs wird von den Autoren der Studie auf etwa „halb so hoch wie Verkehrsunfälle“ geschätzt. Um die Feinstaubbelastung und die Emission von Treibhausgasen zu begrenzen, existiert das BImSchG. Die Verordnung zur Durchführung des BImSchG legt den genauen Weg für Kamine und Öfen fest, an den sich sowohl die Besitzer der Anlagen als auch die Schornsteinfeger halten müssen.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für das Heizen mit Holz. Anlagen, deren Typschild ein Datum von 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 ausweist, müssen mindestens die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten. Dies bedeutet, dass die Anlagen entweder umgerüstet (zum Beispiel mit neuen Feinstaubfiltern, die den Partikelausstoß reduzieren sollen) oder im Zweifel komplett stillgelegt werden müssen. Es gibt jedoch auch zahlreiche Ausnahmen, wie zum Beispiel offene Kamine, die nicht regelmäßig genutzt werden, oder denkmalgeschützte Kamine und Öfen.

Tabelle Grenzwerte Stufe 1

Art der HeizungCO in g/m³Staub in g/m³Mindestwirkungsgrad in %
Raumheizer mit Flachfeuerung2,00,07573
Raumheizer mit Füllfeuerung2,50,07570
Speichereinzel­feuerstätten2,00,07575
geschlossene Kamineinsätze2,00,07575
Kachelofen mit Flachfeuerung2,00,07580
Kachelofen mit Füllfeuerung2,50,07580
Herde3,0 0,07570
Heizungsherde3,50,07575
Pelltöfen mit Wassertasche0,400,0390
Pelletöfen ohne Wassertasche0,400,0585

Der Schornsteinfeger ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Überprüfung der Holzkamine geht. Er prüft die Einhaltung der Grenzwerte und kann beraten.

Neue Regeln für Kaminöfen 2025: Für zehn bis 20 Prozent der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des Bau- und Handwerksdienstleisters MyHammer zeigt, dass 20 Prozent der Deutschen (also gut 16 Millionen Menschen im Land) ein komplettes Verbot von Kaminen und Öfen befürworten würden. Die Befragten nannten den Schutz der Umwelt und die Gesundheitsrisiken für Menschen als Gründe.

Brennholz für Kachel- oder Kaminofen sollte so lange gelagert werden, bis es trocken genug ist (Symbolbild).

Im europäischen Vergleich zeigt die Umfrage einen wachsenden Trend zum Kamin-Verbot. So befürworten 48 Prozent der Niederländer und 32 Prozent der Briten ein Ende dieser Heizungsform. In Österreich (18 Prozent) und Frankreich (16 Prozent) gibt es jedoch weniger Zustimmung für ein solches Verbot.

Laut UBA sind Kaminöfen für zehn bis 20 Prozent der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich, wobei der höchste Wert in den Wintermonaten erreicht wird. Die Behörde empfiehlt generell, über einen Austausch von Kaminen, die älter als 15 Jahre sind, nachzudenken. „Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden“, heißt es auf der UBA-Seite.

Rubriklistenbild: © Silas Stein/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

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